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Betriebsuntersagung – Einzelhandelsgeschäft in einem Einkaufszentrum

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 20 CE 20.951 – Beschluss vom 04.05.2020

I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts … vom 27. April 2020 wird geändert. Der Antrag wird abgelehnt.

II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.

Das Verwaltungsgericht … hat mit Beschluss vom 27. April 2020, wie vom Antragsteller beantragt, vorläufig bis zur Entscheidung der Hauptsache gegenüber der Antragsgegnerin festgestellt, dass der Antragsteller sein Einzelhandelsgeschäft für Herrenmode in einem Einkaufszentrum mit einer Fläche von 566 m² in R. ab dem 27. April 2020 wieder öffnen darf.

Hiergegen richten sich die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Landesanwaltschaft Bayern als Vertreter des öffentlichen Interesses.

II.

Symbolfoto: Von Sharkshock /Shutterstock.com

Der Antrag ist bereits unzulässig, weil zwischen den Beteiligten des Rechtsstreits kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis besteht. Die im Streit stehenden Verpflichtungen aus der aktuell geltenden bayerischen Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1 IfSG bestehen nicht zwischen den Beteiligten dieses Rechtsstreits. Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft derer eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, U.v. 31.8.2011 – 8 C 8.10 – BVerwGE 140,267; U.v. 20.11.2003 – 3 C 44.02 – NVwZ-RR 2004, 253).

Die für die Entscheidung maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Beurteilung dieser Frage ist diejenige im Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts. Danach ist der zum 4. Mai 2020 in Kraft getretene § 4 Abs. 4 der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) vom 1. Mai 2020 maßgebend, welcher folgendermaßen lautet:

§ 4 Betriebsuntersagungen

(4) 1Für Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser des Einzelhan[…]


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