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Betriebsschließungsversicherung: Hilfe in Zeiten der Corona-Pandemie?

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Betriebsschließungen wegen des Coronavirus – Leistungspflichten der Versicherungen
Durch die Corona-Pandemie ist die deutsche Wirtschaft zum Erliegen gekommen. Restaurants, Bars, Cafés und Hotels mussten ihr Angebot stark einschränken oder ihre Pforten ganz schließen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Zahlreiche Gastronomen und Hoteliers sind für den Fall einer Betriebsschließung wegen Seuchengefahr versichert – eigentlich, denn etliche Assekuranzunternehmen verweigern plötzlich die Zahlung. Korrekt oder ein Skandal?

Symbolfoto: Von weedezign /Shutterstock.com
Kurzer Exkurs: Was ist eine Betriebsschließungsversicherung?
Als Betriebsschließungsversicherung (BSV) wird eine Form der Betriebsunterbrechungsversicherung verstanden, die im Falle einer behördlich angeordneten Betriebsschließung zur Verhinderung der Seuchenverbreitung meldepflichtiger Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) greifen soll. Eine Betriebsschließungsversicherung kann unterschiedliche Klauseln enthalten und etwa „unbenannte Gefahren“ mitversichern oder ausdrücklich ausschließen. Betriebsschließungsversicherungen richten sich an Betriebe der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung und können von Handels- und Herstellungsbetrieben von Lebens- und Genussmitteln sowie von Betrieben des Gesundheitswesens wie Apotheken, Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen abgeschlossen werden. Die Prämien für die Police gegen Betriebsschließung richten sich nach der Höhe des Schadens durch Schließung. Die Höhe der Versicherungsleistung entspricht dem ermittelten täglichen Schließungsschaden und wird für die Dauer der Schließung, maximal aber für 60 Arbeitstage gezahlt (der Normalfall sind 30 Arbeitstage, gegen eine zusätzliche Prämie kann auf 60 Tage verlängert werden, im Klinik- und Heimbereich sind bis zu 60 Tage üblich).
Versicherer verweigern die Entschädigungsleistungen, bieten Kulanz an
Gastronomen und Hoteliers wissen um das Restrisiko: Trotz größter Sauberkeit könnten über Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter oder Waren Keime in den Betrieb gelangen und das Geschäft zum Stillstand zwingen. Daher gilt ihnen die Betriebsschließungsversicherung als ein absolutes Muss, um im Fall e[…]


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