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Der neue Bußgeldkatalog zum 01.02.2009:

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Das Bußgeldverfahren – Fragen & Antworten
Alkoholgrenzen im Straßenverkehr (Stand: 01.02.2009)

Bußgeldkatalog 2009 – Überhöhte Geschwindigkeiten im Straßenverkehr können ab dem 01.02.2009 sehr teuer werden!
Am 01.02.2009 tritt ein neuer Bußgeldkatalog mit teilweise massiv erhöhten Geldbußen in Kraft. Damit Sie sich bereits jetzt einen Überblick verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Änderungen des neuen Bußgeldkataloges für Sie zusammengefasst:

Der neue Bußgeldkatalog zum 01.02.2009:

Tatbestand
Bisher (Euro)
Neu (Euro)

Höchstgeschwindigkeit – Personenkraftwagen bis 3,5 to

inner-/außerhalb geschlossener Ortschaften: Überschreitung

bis 10 km/h

15/10

15/10

11-15 km/h

25/20

25/20

16-20 km/h

35/30

35/30

21-25 km/h

50/40

80/70

26-30 km/h

60/50

100/80

31-40 km/h – Fahrverbot 1 Monat innerhalb geschlossener Ortschaft

100/75


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