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Verkehrsunfall – Ersatzfähigkeit von den Normaltarif übersteigenden Mietwagenkosten

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AG Frankenthal – Az.: 3a C 156/13 – Urteil vom 14.01.2014

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 346,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 24.1.2013 zu zahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 70,20 € netto freizustellen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
Die zulässige Klage ist begründet.

Die Klägerin hat aus abgetretenem Recht, §398 BGB, einen Anspruch gegen den Beklagten, §§7 StVG, 249, 251 BGB, ausgehend von der hälftigen mit der Teilklage (zur Rechtskraftwirkung vgl. Gottwald Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013 Rn. 124 ff §322 ZPO m.w.N.) streitgegenständlich begehrten Schadensersatzforderung in Höhe von weiteren 346,23 €.

Die Haftung des Beklagten aufgrund des Verkehrsunfalles vom 23.5.2013 in Karlsruhe ist dem Grunde nach unstreitig. Die Geschädigte nutzte in der Zeit vom 23.6. bis 3.7.2012 für die Dauer der Reparatur ihres beschädigten Fahrzeuges einen Mietwagen Gruppe 5 der …, die unter dem 4.7.2012 insgesamt 1.301,76 € brutto in Rechnung stellte (wegen der Einzelheiten wird auf die Rechnung, Blatt 6 der Akten, verwiesen). Der Haftpflichtversicherer des Beklagten zahlte hierauf 573,30 €, eine Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung auf den 23.1.2013 hinsichtlich des weitergehenden Betrages blieb erfolglos.

Gegen die Abtretung an die Vermieterin ist von Rechts wegen nicht zu erinnern, insbesondere liegt kein Verstoß gegen §5 ff RDG vor (BGH, Urteil vom 5.3.2013, Az: VI ZR 8/12 m.w.N.), da allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist.

Entgegen der Auffassung des Beklagten kommt es für die Frage der Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs im Allgemeinen nicht darauf an, ob der Mietpreis für das Ersatzfahrzeug zwischen Mieter und Vermieter wirksam vereinbart worden ist (BGH, Urteil vom 9.10.2017 – VI ZR 27/07 m.w.N.).

Symbolfoto: Von Rawpixel.com /Shutterstock.com

Nach der ständigen Rechtsprechung des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) (Urteil vom 24.4.2013 – 2 S 347/12; Urteil vom 14.11.2012 – 2 S 130/12; Urteil vom 28.11.2012 -[…]


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