Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG – Einbauküche gehört zur Mietwohnung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Wichtiges Mietrechtsurteil: Vermieter in der Pflicht
In der Welt des Mietrechts gibt es viele Facetten, die sowohl für Mieter als auch für Vermieter von Bedeutung sind. Ein solcher Aspekt ist die Mangelbeseitigung, die im Mittelpunkt eines kürzlich ergangenen Urteils des Amtsgerichts Besigheim steht.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 C 442/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Gericht hat entschieden, dass eine Einbauküche als Teil der Mietwohnung betrachtet wird und Vermieter die Verantwortung für die Instandhaltung tragen müssen, unabhängig von formularmäßigen Vertragsklauseln.

Wichtigste Punkte zum Urteil:

AG Besigheim fällte ein Urteil bezüglich einer defekten Dunstabzugshaube in einer Mietwohnung.
Die Klägerin forderte die Beklagten auf, die Dunstabzugshaube zu reparieren oder zu ersetzen.
Die Beklagten lehnten die Reparatur ab und argumentierten, die Einbauküche sei der Klägerin nur leihweise überlassen worden.
Die Klägerin behauptete, der Mietvertrag sei ihr nicht zur Durchsicht vorgelegt worden und die Klausel im Mietvertrag sei eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die sie unangemessen benachteilige.
Das Gericht stellte fest, dass die Klausel im Mietvertrag eine Allgemeine Geschäftsbedingung darstellt und die Klägerin unangemessen benachteiligt.
Die formularmäßige Vereinbarung einer Leihe einer Einbauküche wurde als nachteilig für den Mieter betrachtet.
Das Gericht entschied, dass die Einbauküche Teil der Mietwohnung ist und die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist.
Das Urteil betont die Bedeutung von klaren und fairen Vertragsklauseln und die Verantwortung der Vermieter für die Instandhaltung von Einrichtungsgegenständen.

[toc]
Der Streitpunkt: Defekte Dunstabzugshaube in der Einbauküche
(Symbolfoto: Yury Stroykin /Shutterstock.com)

Die Klägerin, eine Mieterin, verlangte von den Beklagten, ihren Vermietern, die Beseitigung eines Mangel[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv