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Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens – Alkoholfahrt

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VG Bayreuth – Az.: B 1 S 14.81 – Beschluss vom 28.02.2014

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis mit dem Bescheid des Landratsamts Coburg vom 16.01.2014 wird wiederhergestellt.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.

Der am … geborene Antragsteller wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, L, M und S.

Mit Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach wurde gegen den Antragsteller wegen einer Trunkenheitsfahrt vom 23.12.2012 am 03.01.2013 ein Bußgeldbescheid, rechtskräftig seit dem 22.01.2013, verhängt. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration hatte 0,29 mg/l betragen.

Am 03.08.2013 teilte die Polizeiinspektion … dem Landratsamt Coburg mit, dass der Führerschein des Antragstellers in amtliche Verwahrung genommen worden sei und ein gegen den Antragsteller verhängtes Fahrverbot mit Ablauf des 02.11.2013 ende. Dieser Mitteilung lag eine weitere Teilnahme des Antragstellers vom 06.07.2013 am Straßenverkehr als Kraftfahrer unter Alkoholeinfluss zugrunde (Atemalkoholkonzentration: 0,35 mg/l). Wegen dieses Vorfalls erließ die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach gegen den Antragsteller einen weiteren Bußgeldbescheid vom 22.07.2013, der seit dem 03.08.2013 rechtskräftig ist.

Mit Schreiben vom 13.08.2013 ordnete das Landratsamt Coburg gegenüber dem Antragsteller an, bis zum 13.10.2013 ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung bzw. einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle über seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beizubringen. Die durch das Gutachten zu klärende Fragestellung wurde wie folgt festgelegt:

„Liegen körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit einem missbräuchlichen Konsum von Alkohol in Zusammenhang gebracht werden können? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann?“

Symbolfoto: Von DimaBerlin /Shutterstock.com

Mit Schreiben […]


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