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Girovertrag – Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs nach Vertragsbeendigung

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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 5 U 2/14 – Beschluss vom 30.06.2014

Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Dezember 2013 verkündete Teilurteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Berufungsstreitwert wird auf bis zu 10.000,00 € festgesetzt.
Gründe
I.

Der Kläger beansprucht von der beklagten Sparkasse im Wege einer Stufenklage zunächst Auskunft und Rechnungslegung über diverse bei der Beklagten geführte Konten unter Mitteilung jedes einzelnen Buchungsschritts seit Beginn der jeweiligen Kontoeröffnung bis zum 30. Juni/24. Juli 2009.

Der Kläger ist … Schifffahrtskaufmann, Gründungsgesellschafter und geschäftsführender Gesellschafter der international tätigen Schiffsmaklergesellschaft „S.-GmbH & Co.“ (HRA Hamburg XXXXX) sowie Geschäftsführer der Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, „S“…sowie seit vielen Jahren erfahrener Investor im Immobilienbereich. Er war bzw. ist Eigentümer mehrerer hochwertiger Mietwohn- bzw. Gewerbeimmobilien in H. und W.. Die Beklagte stand dem Kläger seit vielen Jahren bis zum Jahr 2009 mit mehreren Immobilienfinanzierungen zur Verfügung. Sie gewährte dem Kläger im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung mindestens 8 Darlehens- und Kontokorrentkredite mit einem Gesamtvolumen von über 20 Mio. €. Im Jahr 2008 verhandelten die Parteien über eine Umfinanzierung der Immobilienkredite. Nachdem der Kläger erhebliche Verluste aus Fremdwährungsgeschäften erlitten hatte, kam es zwischen den Parteien zu Meinungsverschiedenheiten. Im Jahr 2009 wurde die Geschäftsbeziehung faktisch beendet.

Der Kläger hat mit der am 31. Dezember 2012 beim Landgericht eingegangenen Klage im Wege der Stufenklage zunächst beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, ihm Auskunft darüber zu erteilen, welche Abzüge in welcher Höhe und auf welcher Rechtsgrundlage im Rahmen der Darlehensgesamtabrechnung mit dem Kläger von den vom Kläger an die Beklagte zurückgeführten Darlehensbeträgen vorgenommen worden sind sowie hierüber schriftliche Vereinbarungen vorzulegen.

Symbolfoto: Vo[…]


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