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Rechtsanwälte Kotz GbR

Leistungen aus der Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung bei Überflutungs- und Hochwasserschäden.

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Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung und die Versicherung zahlt nicht?
Der Klimawandel bedroht nicht nur ferne Südseeinseln, sondern schafft auch eine veränderte Risikosituation in unseren Breiten. Neben Sturm- und Hagelereignissen werden vor allem Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung deutlich wahrscheinlicher. Nicht nur Meteorologen, auch die Versicherungswirtschaft beschäftigt sich mit diesen Auswirkungen. Globale und regionale Klimamodelle, Niederschlags-Abfluss-Modelle der Wasserwirtschaft und Schadenanalysen der Versicherer zeigen, dass bei Eintreten der bislang untersuchten Szenarien in den nächsten Jahren mindestens mit einer Verdopplung der Hochwasserschäden zu rechnen ist. Anders ausgedrückt: Pegelstände oder Regenmengen, die bislang etwa alle fünfzig Jahre zu beobachten waren, könnten in naher Zukunft alle 25 Jahre auftreten.

Einfamilienhaus mit Wasserschäden nach Überschwemmungen – Welche Versicherung kommt für die Schäden unter welchen Bedingungen auf? Was sind die Leistungen der Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung bei Überschweummungen und Schäden durch Hochwasser? Symbolfoto: Von Robert Kneschke /Shutterstock.com
Risiken sind beherrschbar
Im Gegensatz zu den Gefahren Sturm und Hagel sind Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung in den marktüblichen Policen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nicht automatisch gedeckt. Vielmehr muss eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen werden, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft als „erweiterte Naturgefahrenversicherung“ (früher „erweiterte Elementarschadenversicherung“) bezeichnet wird. Die Versicherungsunternehmen verwenden aber auch individuelle Produktnamen.

Üblich ist die Versicherung mehrerer Naturgefahren in einem Paket, das neben Hochwasser und Überschwemmung auch Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch enthält. Der Grund für die Bündelung liegt im verbesserten Risikoausgleich über das Versichertenkollektiv – regionale Gefahrenschwerpunkte werden über die verschiede[…]


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