Haustiere in der Mietwohnung halten – Was erlaubt und was verboten ist.
Für viele Menschen gehört der tierische Freund zum Leben einfach dazu. Bei einem Mietverhältnis jedoch stellt sich fast immer die Frage, inwieweit die Tierhaltung eigentlich erlaubt ist und welche Einschränkungen durch das Mietverhältnis überhaupt rechtlich zulässig sind. Da es in der Vergangenheit zu dieser Thematik bereits unzählige Gerichtsentscheidungen gab, die jedoch allesamt als einzelfallbezogen gelten, sollte ein Mieter ebenso wie ein Vermieter wissen, wie der Gesetzgeber zu der Thematik Tierhaltung in Mietverhältnissen steht und welche rechtlichen Folgen sich aus einer Nichtbeachtung ergeben kann. Ebenso ist es wichtig zu wissen, welche Klauseln im Mietvertrag rechtlich gesehen als unwirksam angesehen werden müssen.
Die grundsätzliche rechtliche Sicht zur Tierhaltung in Mietwohnungen
Grundsätzlich betrachtet kennt der Gesetzgeber keinerlei festverbindliche Regelungen im Hinblick auf diese Thematik. Somit gibt es weder ein generelles Verbot, noch eine ausdrückliche Genehmigung. Der Gesetzgeber sieht jedoch das Recht auf artgerechte Tierhaltung als einen festen Bestandteil des Persönlichkeitsrechts eines Menschen an und ordnet dies somit der sogenannten freien Entfaltung zu. Somit kann die Tierhaltung durchaus unter gewissen Umständen der vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung zugeordnet werden, welche sich aus dem § 535 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt. Sowohl für einen Mieter als auch für einen Vermieter bedeutet dies, dass die grundsätzliche Haltung eines Haustieres erlaubt ist. Ganz so simpel ist es dann jedoch aber wieder nicht, da der Begriff Haustier sehr weit gehalten ist und überdies auch zwischen genehmigungspflichtigen Tieren und nicht genehmigungspflichtigen Tieren unterschieden werden muss. Diese Tiere werden der Einfachheit halber in Kleintiere, Großtiere sowie gefährliche Tiere kategorisiert.
Wichtig: Haustier ist nicht gleich Haustier – Besonders nicht im Mietrecht.
Die Kleintierhaltung gilt vor dem Gesetz grundsätzlich als erlaubt. Hamster, Goldfisch, Wellen[…]