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Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG – eigenmächtige Instandsetzung von zwingendem Gemeinschaftseigentum

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AG Hamburg-Blankenese –  Az.: 539 C 16/19 –  Urteil vom 29.01.2020

1. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 03.06.2019 zu TOP 9.1 lautend:

Beschlussantrag von Herrn D: Die Tischlerei M bietet der WEG-Gemeinschaft den Wechsel der Balkontür in der Wohnung D mit Angebot vom 22.08.2018 und Angebotsnummer: 210/2018 in Höhe von 1.618,40 € an (siehe Anlage). Die Zahlung erfolgt aus der Instandhaltungsrückstellung

zu TOP 14 lautend:

Während der Begehung wurde das Abstellen der Fahrräder an den Zaun vom Nachbarn bemerkt und als wenig sinnvoll erachtet, daraufhin hat die … Hausverwaltung e.K. im Internet recherchiert und diverse Stand-Parker einseitig entdeckt, bitte entnehmen Sie näheres der Anlage Quelle…

1. Stellplatzanzahl 6, 193,20 €

kostenfreie Lieferung, jedoch der Untergrund sollte mit grauen Fliesen ausgelegt werden, hier könnten wir ebenfalls die Firma K mit beauftragen,

TOP 23.1 R WE 11

1 Fenster zur Straßenseite 66 x 140/98 cm in der Ausführung wie Lichtband der Marke Velux, Modell Klapp-Schwingfenster, Material Kunststoff, Farbe innen weiß, außen grau,

2 Fenster zur Gartenseite 66 x 140 cm und 66 x 140/98 cm in der Ausführung wie Lichtband, der Marke Velux, Modell Klapp-Schwingfenster, Material Kunststoff, Farbe innen weiß, außen grau,

TOP 23.2 K WE 5 lautend:

1 Fenster zur Straßenseite Größe 94 x 140 cm, Fabrikat Velux Integra R Elektrofenster GGU PK08007321-Klapp-Schwingfenster, Farbe innen weiß/außen grau,

1 Fenster zur Gartenseite Größe 78 x 140 cm, Fabrikat Velux Ausstiegsfenster (für Schornsteinfeger) GTUMK080059, Farbe innen weiß/außen grau

werden für ungültig erklärt.

2. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist wegen der Kosten in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages für die Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien bilden eine prozesserfahrene Wohnungseigentümergemeinschaft.

Wegen des Inhalts der Teilungserklärung wird auf die Anlage K 4, Blatt 82 f. d. A., verwiesen.

§ 7 der Teilungserklärung beschäftigt sich mit Instandhaltungspflichten.

Die Gemeinschaft wird von der Beigeladenen, Firma Hausverwaltung e.K., verwaltet. Diese lud mit dem als Anlage K 1 (Blatt 5 d. A.) vorgelegten Schreiben vom 13.05.2019 zur Eigentümerversammlung auf den 03.06.2019 ein.

Die später angegriffenen Tagesordnungspunkte 9.1 (Balkontür D) und TOP 14 (Fahrradständer) sind in der Tagesordnung enthalten.

Einen Tag vor der Eigentümerversammlung erhielt die Klägerin Kenntnis[…]


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