Das Gericht stellte fest, dass das Vorgehen der Antragsgegner, den Annahmeverzug durch notarielle Urkunde nachzuweisen, rechtmäßig ist und keine Verletzung der Rechte des Schuldners darstellt. Die Antragsgegnerin ist berechtigt, alle rechtlichen Mittel zur Herbeiführung und zum Nachweis des Annahmeverzugs zu nutzen.
→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 W 31/23
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die Zwangsvollstreckung einer Zug-um-Zug-Leistung durch Angebot der Gegenleistung und Dokumentation des Annahmeverzugs ist zulässig.
Der Gläubiger darf den Annahmeverzug des Schuldners bei Zug-um-Zug-Leistungen durch öffentliche Urkunde nachweisen.
Das Vorgehen des Notars bei der Errichtung der Urkunde über den Annahmeverzug ist rechtmäßig und keine unzulässige Parteinahme.
Der Schuldner kann die Verwendung der Urkunde nicht verhindern, solange der Vollstreckungstitel besteht.
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Verbot der Urkundennutzung ist nicht gerechtfertigt.
Die Vorschriften zur Geschäftsführung ohne Auftrag finden keine Anwendung im Zwangsvollstreckungsrecht.
Ein Schaden des Schuldners liegt nicht allein in der Schaffung der Annahmeverzugsvoraussetzungen.
Das Tatsachenprotokoll des Notars über das Ausbleiben der Genehmigung ist rechtmäßig.
Zwangsvollstreckung von Zug-um-Zug-Leistungen: Gericht klärt Annahmeverzug-Nachweis
Die Zwangsvollstreckung ist ein komplexer juristischer Bereich, der für viele Menschen eine große Herausforderung darstellt. Hierbei geht es um die rechtlich zulässige Durchsetzung von Forderungen gegen einen säumigen Schuldner. Ein besonderes Thema ist die Zwangsvollstreckung einer Zug-um-Zug-Leistung, bei der der Gläubiger und Schuldner gegenseitige Ansprüche erfüllen müssen.
In solchen Fällen ist es für den Gläubiger oft schwierig, die rechtlich erforderlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung zu schaffen. Dabei spielt insbesondere der Nachweis eines Annahmeverzugs des Schuldners eine entscheidende Rolle. Die Gerichte haben hierzu in der Vergangenheit unterschiedliche Anforderungen und Lösungsansätze entwickelt, die in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten führen können.
Im Folgenden wird ein aktuelles Gerichtsurteil vorgestellt, das die Zulässigkeit bestimmter Vorgehensweisen bei der Zwangsvollstreckung einer Zug-[…]