OLG Frankfurt, Az.: 7 U 245/12, Urteil vom 28.02.2014
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. September 2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt a.M. (Az.: 2-12 O 384/11) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 10.008,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.06.2011 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 715,80 € zu zahlen.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.
Die Klägerin, ein Taxiunternehmen, nimmt die Beklagten auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am ….2011 gegen 10:30 Uhr auf der A-Straße in O1, nahe des C des D, ereignet hat und an dem das von dem Zeugen E geführte, im Eigentum der Klägerin stehende Taxi Marke F1 mit dem amtlichen Kennzeichen … und das bei der Beklagten zu 2. haftpflichtversicherte Taxi Marke F mit dem amtlichen Kennzeichen …, dessen Halter und Fahrer der Beklagte zu 1. war, beteiligt waren. Am Fahrzeug der Klägerin entstand unfallbedingt ein Schaden in Höhe von 10.008,85 €. Diesen Betrag forderte die Klägerin bei der Beklagten zu 2, unter Fristsetzung auf den 14.06.2011 ein.
Der Zeuge E befuhr die A-Straße vom G kommend durch die Unterführung unter der B … hindurch in Richtung auf das C. Der Beklagte zu 1. fuhr, von der B … aus westlicher Richtung kommend, nach dem Ende der Unterführung auf die A-Straße auf. Er beabsichtigte, zwei Fahrspuren der A-Straße zu überqueren, um sich auf eine der beiden Linksabbiegerspuren einzuordnen, die zur Zufahrt zu den Taxiständen am C führen. Wegen der Anordnung der Fahrspuren und der darauf befindlichen Richtungspfeile wird auf die Skizze auf Seite 5 der beigezogenen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Senat gemachten Bußgeldakte des Regierungspräsidiums O2, Az. …, Bezug genommen.
Auf der linken der beiden Geradeaus-Spuren der A-Straße ko[…]