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Verkehrsunfall – Haftungsverteilung bei Zusammenstoß im Zusammenhang mit Spurwechsel

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OLG Frankfurt, Az.: 7 U 245/12, Urteil vom 28.02.2014

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. September 2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt a.M. (Az.: 2-12 O 384/11) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 10.008,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.06.2011 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 715,80 € zu zahlen.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.

Symbolfoto: Von Navidim /Shutterstock.com

Die Klägerin, ein Taxiunternehmen, nimmt die Beklagten auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am ….2011 gegen 10:30 Uhr auf der A-Straße in O1, nahe des C des D, ereignet hat und an dem das von dem Zeugen E geführte, im Eigentum der Klägerin stehende Taxi Marke F1 mit dem amtlichen Kennzeichen … und das bei der Beklagten zu 2. haftpflichtversicherte Taxi Marke F mit dem amtlichen Kennzeichen …, dessen Halter und Fahrer der Beklagte zu 1. war, beteiligt waren. Am Fahrzeug der Klägerin entstand unfallbedingt ein Schaden in Höhe von 10.008,85 €. Diesen Betrag forderte die Klägerin bei der Beklagten zu 2, unter Fristsetzung auf den 14.06.2011 ein.

Der Zeuge E befuhr die A-Straße vom G kommend durch die Unterführung unter der B … hindurch in Richtung auf das C. Der Beklagte zu 1. fuhr, von der B … aus westlicher Richtung kommend, nach dem Ende der Unterführung auf die A-Straße auf. Er beabsichtigte, zwei Fahrspuren der A-Straße zu überqueren, um sich auf eine der beiden Linksabbiegerspuren einzuordnen, die zur Zufahrt zu den Taxiständen am C führen. Wegen der Anordnung der Fahrspuren und der darauf befindlichen Richtungspfeile wird auf die Skizze auf Seite 5 der beigezogenen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Senat gemachten Bußgeldakte des Regierungspräsidiums O2, Az. …, Bezug genommen.

Auf der linken der beiden Geradeaus-Spuren der A-Straße ko[…]


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