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Betriebsübergang: Regelungen und Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

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Was passiert wenn ein Unternehmer seinen Betrieb nicht mehr weiterführen kann oder will?
Betriebsübergänge bedeuten für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber einige Veränderungen und Herausforderungen. In der schnelllebigen Wirtschaftswelt kommt es immer wieder zum Verkauf und Eigentümerwechsel von Unternehmen. Damit gehen auch Inventar, Verträge und Arbeitsverhältnisse auf den neuen Eigentümer über. Das BGB und andere Gesetzestexte sehen diesbezüglich zahlreiche Regelungen vor. Dies wirft die Frage auf, mit welchen juristischen Folgen Belegschaft und Eigentümer zu rechnen haben.

Symbolfoto: Von Africa Studio/Shutterstock.com
Betriebsübergang: Definition und Überblick
Grundsätzlich stellt der Betriebsübergang einen Eigentümerwechsel dar. Ein Betrieb oder Unternehmen wird veräußert, sodass Stätten, Maschinen und Inventar einen neuen Eigentümer bekommen. Folgen und Auswirkungen eines Betriebsübergangs sind juristisch detailliert geregelt. Anders verhält es sich mit der Frage nach dem Betriebsübergang selbst. Es gibt unterschiedliche Fälle und verschiedene Ausmaße, in denen ein Betrieb oder ein Teil des Unternehmens kraft Vertrag auf einen anderen Eigentümer übergeht.

Bei der Veräußerung von Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist es relativ eindeutig, wann ein Betriebsübergang vorliegt. Anhaltspunkte sind etwa der Verkauf der Produktionsstätten oder des Maschinenparks. Komplexer ist der Sachverhalt bei Dienstleistungsunternehmen. Hier basiert das Geschäft mehr auf Know-how der Arbeitnehmer sowie auf Geschäfts- und Kundenbeziehungen.
Einordnung des Betriebsübergangs
Entscheidungen darüber, wann hierbei ein Betriebsübergang vorliegt, beziehen sich auf die Frage, ob der veräußerte Teil eine wirtschaftliche Einheit ist. In diesem Zusammenhang ist etwa das Urteil des BAG vom 22.01.2009 (Az. 8 Az. 158/07) oder frühere Rechtsprechungen des EuGH von Bedeutung. Die ständige Rechtsprechung führt hier mehrere Punkte an, die bezüglich der Einordnung entscheidend sind:

Wichtig ist die Frage nach den übernommenen Betriebsmitteln und deren Stellenwert für die Betriebsabläufe und die Geschäftstätigkeit. Dazu zählen neben Gebäuden und Stätten auch das Mobiliar sowie sämtliche Arbeitsmittel (auch Computer, Netzwerke[…]


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