AG Hamburg-Barmbek, Az.: 883 C 9/14, Urteil vom 06.03.2015
1. Unter Klagabweisung im Übrigen wird der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 06.05.2014 zu TOP 6 (Sanierung der Dächer) für ungültig erklärt.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger ¼ und die Beklagten ¾.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss: Der Streitwert wird auf 63.082,11 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Kläger begehren die Ungültigerklärung von Beschlüssen in der Versammlung der Eigentümer vom 6.5.2014.
Die Kläger und die Beklagten sind die Wohnungseigentümer der von der Beigeladenen verwalteten Wohnanlage …, die Kläger sind Eigentümer einer Wohneinheit im Haus Nr. 7 mit einem Miteigentumsanteil von ….
Nach Einladung mit Schreiben vom 16.4.2014 (Anlage K2, Bl. 11 f. d.A.) fassten die Eigentümer in der Eigentümerversammlung am 6.5.2014 diverse Beschlüsse; zu den Einzelheiten wird Bezug genommen auf das Protokoll über die Eigentümerversammlung vom 6.5.2014 (Bl. 13 ff. d.A.). Unter anderem fassten die Eigentümer folgende Beschlüsse:
Zu TOP 5: Diskussion und Beschlussfassung zur Erneuerung der Heizungsanlage gemäß der Empfehlung des … auf „Brennwerttechnik mit thermischer Solaranlage“. Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. € … werden der Instandhaltungsrücklage entnommen…………..
Antrag:
Die Gemeinschaft beschließt die Modernisierung der Heizungsanlage der Häuser 4,6 und 8. Die neue Heizungsanlage soll mit Gas-Brennwerttechnik, vorerst ohne Solarthermie sein. Der Warmwasserspeicher soll jedoch dergestalt dimensioniert sein, dass der Anschluss einer Solarthermie zukünftig problemlos möglich ist. Weiterhin soll die Warmwasserleitung zwischen den Häusern 4,6 und 8 neu verlegt werden. Die Planung, Überwachung und Abnahme der neuen Anlage soll durch … erfolgen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Planung, Anschaffung, Inbetriebnahme sowie abzüglich der voraussichtlichen Förderungen sollen den Betrag von € … nicht überschreiten und der Instandhaltungsrücklage entnommen werden.
Abstimmungsergebnis: 16 x Ja, 5 x Nein, 0 x Enthaltung
Somit mehrheitlich beschlossen.
Zu TOP 6: Diskussion und Beschlussfassung über die Sanierung der Dächer gemäß dem vorliegenden Kostenangebot der …. Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von € … werden der Instandhaltungsrücklage entnommen………
Antrag:
Die Gemeinschaft beschließt die Sanier[…]