Die meisten Arbeitsverhältnisse fallen unter das Kündigungsschutzgesetz, kurz KSchG. Es braucht daher einen Grund, wenn Ihr Arbeitgeber eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung aussprechen möchte. Immer häufiger sehen sich Arbeitnehmer mit einer betriebsbedingten Kündigung konfrontiert. Diese sagt aus, dass die Weiterbeschäftigung aufgrund von betrieblichen Gründen nicht mehr möglich ist. Anders als bei persönlichen Gründen oder Verhaltensgründen ist die betriebsbedingte Kündigung aber nicht einfach so möglich. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Kündigungsschutzgesetz zu befolgen. Einige Personengruppen stehen unter besonderem Schutz, hierzu zählen unter anderem schwerbehinderte Menschen. Damit der Arbeitgeber kündigen darf, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Laut KSchG hat der Arbeitgeber drei dieser Gründe um eine Kündigung auszusprechen:
Gründe in der Person des Arbeitnehmers
Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers
Gründe im eigenen Betrieb betriebsbedingte Kündigung
Wann darf der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen?
Für eine wirksame, betriebsbedingte Kündigung, gibt es vier Voraussetzungen