LG Bielefeld, Az.: 20 S 132/15, Beschluss vom 13.01.2016
Es wird darauf hingewiesen, dass der Berufung der Klägerin gegen das am 02.04.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg zukommt.
Gründe
I.
Weder beruht die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO), noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung (§ 513 Abs. 1 ZPO).
Das Amtsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Etwaige Ansprüche der Klägerin gegen den Beklagten aus § 97 UrhG (Schadensersatz nach der Lizenzanalogie) bzw. aus § 97a UrhG (Aufwendungsersatz – Erstattung von Abmahnkosten) sind verjährt.
Symbolfoto: Von Halfpoint /Shutterstock.com1. Zutreffend hat das Amtsgericht im Zusammenhang mit dem von der Klägerin behaupteten Anbieten des Filmwerks „N.“ über eine Internet-Tauschbörse sowohl für den Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten als auch für den Schadensersatzanspruch auf Zahlung von (fiktiven) Lizenzgebühren zunächst gemäß § 102 S. 1 UrhG die 3-jährige Regelverjährungsfrist des § 195 BGB zugrunde gelegt.
Entgegen der Ansicht der Berufung sind dagegen die Bestimmungen der §§ 102 S. 2 UrhG, 852 BGB insbesondere nicht auf den Schadensersatzanspruch nach der Lizenzanalogie anzuwenden.
Nach § 102 S. 2 UrhG findet, wenn der Verpflichtete durch die Verletzung des Urheberrechts etwas auf Kosten des Berechtigten erlangt hat, die Bestimmung des § 852 BGB entsprechende Anwendung. Danach ist der Ersatzpflichtige auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer Verletzung des Urheberrechts entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt grundsätzlich erst in zehn Jahren von seiner Entstehung an.
Der hier geltend gemachte Schadensersatzanspruch der Klägerin ist jedoch nicht auf die Herausgabe einer durch die Verletzung des Urheberrechts erlangten Bereicherung gerichtet (vgl. zu entsprechenden Fallgestaltungen neben dem Amtsgericht Bielefeld auch AG Düsseldorf, Urt. vom 24.07.2014 – 57 C 15659/13 -, juris; AG München, Urt. vom 26.03.2015 – 243 C 192[…]