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Rechtsanwälte Kotz GbR

Sonderrechtsnutzung bei Privatfahrzeug durch einen Feuerwehrmitarbeiter

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AG Speyer, Urteil vom 15.03.2016, Az.: 8e OWi 5287 Js 23655/14 (2)

Der Betroffene wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen unter Einschluss der durch das Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen trägt die Landeskasse.
Gründe
I.

Dem Betroffenen war ausweislich des Bußgeldbescheides des Polizeipräsidiums Rheinpfalz – Zentrale Bußgeldstelle Speyer – vom 28. Mai 2014 vorgeworfen worden, am 19. März 2014 um 11:39 Uhr die Bundesstraße (B) 9, Gemarkung Speyer, Fahrtrichtung Germersheim, als Fahrer des Personenkraftwagens Seat, amtliches Kennzeichen XX XX XXX, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h um 50 km/h überschritten zu haben. Es wurde, gestützt auf §§ 3 Abs. 3, 49 StVO, 24, 25 StVG, 4 Abs. 1 BKatV i.V.m. Nr. 11.3.7 BKat eine Geldbuße von 160,00 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet.

Gegen diesen Bußgeldbescheid hat der Betroffene form- und fristgerecht Einspruch eingelegt.

Von diesem Tatvorwurf wurde der Betroffene bereits durch Urteil des Amtsgerichts Speyer vom 13.02.2015 freigesprochen.

Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hin hat der Bußgeldsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken mit Beschluss vom 13.08.2015 das Urteil des Amtsgerichts Speyer mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Speyer zurückverwiesen.

II.

Der Betroffene ist ledig und hat keine Kinder. Er ist Angestellter und arbeitet bei der Straßenmeisterei in Ort (Landesbetrieb Mobilität). Seine wirtschaftlichen Verhältnisse sind geregelt. Er ist im Außendienst der Straßenmeisterei tätig.

Er ist zudem Hauptfeuerwehrmann bei der Freiwilligen Feuerwehr in Ort und als solcher speziell als Atemschutzträger und Drehleitermaschinist ausgebildet.

Er ist bisher noch nicht verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten.

III.

Der Betroffene arbeitete am 19. März 2014 am Ort auf der Bundesautobahn A 650, als er um kurz vor 11 Uhr über seinen mit einem Display ausgestatteten Funkmeldeempfänger eine Nachricht von der Leitstelle der Freiwilligen Feuerwehr Speyer, welcher er seinerzeit angehörte, mit dem Inhalt „Halbschleife Brand Isover“ erhielt, was bedeutete, dass es zu einem Brand bei der Firma A gekommen und ein kleinerer Einsatz zu erwarten war. Da zwischen ihm und seinem Dienstherrn einerseits sowie der Leitung der Feuerwehr andererseits ver[…]


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