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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wohnungseigentümerhaftung für schuldhaft verzögerte Instandsetzungen

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AG Hamburg-St. Georg, Az.: 980b C 77/16 WEG, Urteil vom 07.09.2018

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Tatbestand
Der Kläger verlangt Schadensersatz im Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten im Souterrain.

Die Beklagten zu 2) bis 14) sowie der Kläger sind Mitglieder der Beklagten zu 1); es gilt die notarielle Teilungserklärung vom 26. Oktober 2007 gemäß Anlage K5. Der Kläger ist infolge des Kaufvertrages mit dem Voreigentümer … vom 13. September 2012 (Anlage K1) und seit seiner Eintragung im Grundbuch am 19. November 2012 (Anlage K27) Eigentümer einer im Souterrain des Hauses … belegenen Zwei-Zimmer-Wohnung – im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichnet – mit einer Fläche von ca. 88,5 m2 nebst Terrasse und Garten. Wegen der Örtlichkeiten wird auf Anlage K4 verwiesen. Das um 1900 erbaute Haus verfügte ursprünglich über elf Wohn- und vier Gewerbeeinheiten, darunter auch die Einheit Nr. 1. Dem Voreigentümer … wurden auf seinen Antrag durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Nutzungsänderung und der Umbau der Erdgeschossfläche zu einer Wohnung genehmigt (Anlage K3). Auf der Eigentümerversammlung vom 21. Januar 2009 wurde zu TOP 2 zudem der Dachneuaufbau bzw. die Dachsanierung infolge eines Schwammbefalls beschlossen (Anlage K8). Im Zuge von Bestandsuntersuchungen wurden Rissbildungen im Bereich des Souterrains festgestellt und die … mit der Erstellung eines Sanierungskonzepts beauftragt, welches im August 2009 durch … vorgelegt wurde (Anlage K6). Auf der Eigentümerversammlung vom 5. November 2009 wurden zu TOP 8 die Rissbildungen im Bereich des Treppenhauses und der Erdgeschosswohnung erörtert. Unter TOP 9/9a ging es anschließend um die – bereits stattgefundene – Entfernung der Bodenplatte in der Wohnung Nr. 1 sowie deren Wiederherstellung durch und auf Kosten des Voreigentümers … wegen der Einzelheiten wird auf das Protokoll gemäß Anlage K9 verwiesen. In der Versammlung vom 19. April 2010 berichtete der Voreigentümer … unter TOP 10 (Anlage K10), dass die Arbeiten an der Kellersohle aufgrund von Nachforderungen des Statikers noch nicht hätten umgesetzt werden können.

In der Eigentümerversammlung vom 24. Januar 2011 (vgl. Prot[…]


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