Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

LG Ravensburg, Az.: 2 Ns 41 Js 10390/14 jug, Urteil vom 25.01.2016

I. 1. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Tettnang vom 14.10.2015

a) im Schuldspruch dahin geändert, dass bei beiden Angeklagten das Wort „gemeinschaftlichen“ entfällt;

b) im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.

2. Die Angeklagten C. und R. werden jeweils zu der Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wird.

II. Die Angeklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens und die ihnen dort entstandenen notwendigen Auslagen.
Gründe
I.

Symbolfoto: Von Jan H Andersen /Shutterstock.com

Die heute 21 und 20 Jahre alten vorbestraften Angeklagten überfielen am 31.8.2012 gegen 1.00 Uhr unter Vorhalt einer ungeladenen Softairpistole, die einer scharfen Schusswaffe täuschend ähnlich sah, einen Taxifahrer und erbeuteten ca. 330 Euro. Das Opfer erlitt Todesangst; es ist wegen des durch die Tat verursachten schlechten psychischen Zustands bis heute nicht in der Lage, seinen Beruf nachts auszuüben und hat dadurch finanzielle Einbußen. Das AG verurteilte die Angeklagten am 14.10.2015 wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung zu den Auflagen, an den Geschädigten jeweils 500 Euro Schmerzensgeld und zudem 1.000 Euro bzw. 500 Euro an den Weißen Ring zu bezahlen. Die auf den Rechtsfolgenbereich beschränkte Berufung der StA, die die Verhängung von Jugendstrafen auf Bewährung erstrebt, hat Erfolg.

II.

Zu den persönlichen Verhältnissen, zum Werdegang und den Vorstrafen der Angeklagten hat die Kammer dieselben Feststellungen wie das Amtsgericht getroffen und nimmt auf den Abschnitt I. des angefochtenen Urteils Bezug. Ergänzend hat sie festgestellt:

1. Zum Angeklagten …:

Er erlangte im Jahr 2011 nach zahlreichen Fehlzeiten seinen Hauptschulabschluss (Notendurchschnitt 4,0). Seine Versuche, diesen mit einem sog. Vorqualifizierungsjahr zu verbessern, misslangen mehrfach. Er brach nach 3 Monaten die Schule ab und begann 2011 eine Lehre zum Einzelhandelskaufmann, die er ebenfalls – im Jahr 2012, nachdem er sich mit seinem Chef überworfen hatte – vorzeitig beendete. Nach kurzer Arbeitslosigkeit begann er, al[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv