Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Eintritt der Berufsunfähigkeit – Die Voraussetzungen

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Ab wann tritt bei Berufsunfähigkeit der Versicherungsfall ein und welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann vorsorglich für den Fall eines Falles bei dem Menschen den Lebensunterhalt absichern, da der Versicherungsgeber an den Versicherungsnehmer dann eine entsprechende Rente zahlt. Hierfür müssen jedoch ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen und zudem ist auch der Zeitpunkt entscheiden. Die Frage, welche Voraussetzungen für den Versicherungseintritt überhaupt vorliegen müssen und von welchem Zeitpunkt an der Versicherungsgeber eigentlich zahlt, ist überaus wichtig.

Als wichtigste Voraussetzung gilt, wie umfangreich der Versicherungsnehmer seine letzte berufliche Tätigkeit konkret noch ausüben kann.

In der gängigen Praxis kommt es nur zu häufig vor, dass ein Versicherungsgeber die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung entweder hinauszögert oder gar gänzlich verweigert. In diesem Fall ist natürlich eine professionelle anwaltliche Hilfe für den Versicherungsnehmer erforderlich. Diese anwaltliche Hilfe ist bereits bei dem Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente sehr sinnvoll, da bei einem falschen Antragsverfahren die volle Leistung zum Teil verloren gehen kann.

Idealerweise sollte die anwaltliche Tätigkeit die folgenden Fragen beantworten bzw. behandeln, da diese auch für den Leistungseintritt des Versicherungsgebers von Belang sind

die Voraussetzungen von der Berufsunfähigkeit
die Ursachen der Berufsunfähigkeit
die Problematik bei der Verweisung
der Beginn des Versicherungsschutzes

Die Voraussetzungen von der Berufsunfähigkeit
Eine Berufseinfähigkeit tritt ein, sofern der Versicherungsnehmer aus der direkten Folge einer Krankheit oder eines Kräfteverfalls heraus aller Voraussicht nach für sechs Monate ohne Unterbrechung nicht in der Lage sein sollte seine berufliche Tätigkeit oder eine anderweitige Tätigkeit auszuüben. In diesem Fall tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung im Umfang der vertragsgemäßen Leistung ein.

Selbstverständlich prüft ein Versicherungsgeber vor der tatsächlichen Leistung das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sehr genau.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv