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Mietvertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung nach Wohnungsüberlassung

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LG Freiburg, Az.: 3 S 98/18, Urteil vom 12.10.2018

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 12.04.2018 – 2 C 2523/17 – im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

(1) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.486,39 EUR nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit 12.12.2017 zu bezahlen sowie 1.105,12 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit 12.12.2017.

(2) Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II. Das in I. näher bezeichnete Urteil des Amtsgerichts ist nach Maßgabe der erfolgten Abänderung vorläufig vollstreckbar.

III. Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

IV. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagte zu 23 %, der Kläger zu 77 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 7%, der Kläger zu 93%.

V. Dieses Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus diesem und – nach Maßgabe der erfolgten Abänderung – aus dem angefochtenen Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

VI. Die Revision wird nicht zugelassen.

VII. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf [12 x 1.100,00 EUR (Räumung) + 6x 1.100,00 EUR (zukünftige Nutzungsentschädigung) + 1.486, 39 EUR (Sondervereinbarung)] 21.286,39 EUR festgesetzt.
Gründe:
I.

Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen wird zunächst auf die angefochtene Entscheidung (§ 540 Abs. 1 Ziffer 1 ZPO) Bezug genommen. Die Kammer hat das Urteil des Amtsgerichts im Hinblick auf die dort im Tatbestand wiedergegebenen Klaganträge durch Beschluss vom 25.09.2018 gem. § 319 ZPO berichtigt. Der Berichtigung liegt folgender Sachverhalt zugrunde, auf den bereits durch Vorsitzendenverfügung vom 11.09.2018 hingewiesen worden war:

Foto: FreedomTumZ/Bigstock

Die vertraglich vereinbarte monatliche Miete beträgt 1100,00 EUR n[…]


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