OLG Dresden, Az.: 4 U 0453/16, Urteil vom 25.10.2016
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 10.03.2016 – Az. 7 O 2568/10 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das angefochtene Urteil und das Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss: Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 355.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Klägerin begehrt die Einstellung der Vollstreckung aus der notariellen Urkunde des Notars D. S. vom 19.01.2009 hinsichtlich der monatlich zu bezahlenden Raten i.H.v. jeweils 2.500,00 EUR ab Februar 2009.
Symbolfoto: Supertrooper/BigstockDer Beklagte ist der Erbe des am 03.09.2011 verstorbenen vormaligen Beklagten K. Z. (im Folgenden Erblasser). Der Erblasser betrieb das auf dem ihm gehörenden Grundstück in S. OT G. (ca. 8 km vom Flughafen S… entfernt) gelegene Hotel „…“. Die Hotelanlage bestand aus einem Hauptgebäude mit einem Gastronomiebereich und 20 Zimmern sowie einem Nebengebäude mit sechs Einzelzimmern (sog. Bettenhaus). Des Weiteren befinden sich auf dem Grundstück eine Scheune und Stellplätze. Der Erblasser beabsichtigte, das Objekt zu veräußern und beauftragte das Maklerbüro BHW … (im Folgenden BHW) mit der Vermittlung. Im Exposé (Anlage K 2) wird die Grundstücksgröße mit ca. 4.140 qm, die Anzahl der Zimmer mit 26 (20 im Hauptgebäude, 6 im Nebengebäude) und der Kaufpreis mit 650.000,00 EUR angegeben. Die Klägerin erwarb mit notariellem Kaufvertrag des Notars D. S. vom 19.01.2009 das Grundstück zum Kaufpreis von 650.000,00 EUR (Anlage K 1). Der Kaufgegenstand wurde in § 1 Ziffer 1 des Kaufvertrages mit einer Größe von 4.131 qm und bebaut mit einer Hotelanlage nebst Scheune bezeichnet. Der Kaufpreis sollte in Teilen von 100.000 EUR und 180.000 EUR sowie weitere 370.000,00 EUR in monatlichen Raten von 2.500,00 EUR ab Februar 2009 bezahlt werden. In § 6 Ziffer 2[…]