Aktuell herrscht in Deutschland ein Fachkräftemangel vor, der die Unternehmen natürlich zu gewissen Handlungen zwingt. Eine dieser Handlungen ist die Schutzmaßnahme vor der Abwanderung von bereits vorhandenen Fachkräften zu einem direkten Wettbewerbskonkurrenten. Mittels des Wettbewerbsverbots, das direkt Einfluss auf den Arbeitsvertrag findet, gibt es schon einen guten Schutz. Dieses Verbot ist jedoch, wenn es nachvertraglich vereinbart wird, verbunden mit einer sogenannten Karenzentschädigung.
Über die Höhe der Karenzentschädigung und die genauen vertraglichen Regelungen sowie der genauen Definition der Karenzentschädigung ist bei den Arbeitnehmern jedoch nur sehr wenig bekannt. Diese Informationen erhalten Sie hier, wenn Sie weiterlesen.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Definition Karenzentschädigung: Finanzielle Ausgleichszahlung für Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Ausgleich von Nachteilen durch nachträgliches Wettbewerbsverbot.
Zusammenhang mit Wettbewerbsverbot: Karenzentschädigung ist direkt an das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gebunden; ohne dieses Verbot keine Entschädigung.
Bedeutung für Unternehmen und Mitarbeitende: Wichtige Schutzmaßnahme für Unternehmen gegen Konkurrenz durch ehemalige Mitarbeiter; finanzieller Ausgleich für eingeschränkte Berufsmöglichkeiten der Arbeitnehmer.
Rechtliche Grundlagen: Gesetzliche Verankerung im Handelsgesetzbuch (§§ 60, 61 HGB) und Gewerbeordnung; vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich.
Berechnung und Höhe: Mindestens 50% der zuletzt gezahlten Leistungen; berücksichtigt werden reale Einkommensbestandteile wie Lohn, Boni und weitere Zulagen.
Anrechnung anderer Einkünfte: Einkünfte während des Wettbewerbsverbots werden auf die Karenzentschädigung angerechnet, falls Gesamteinkommen bestimmte Grenzen übersteigt.
Sozialversicherung und Steuern: Abhängig vom Zeitpunkt der Zahlung; in der Regel nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung und steuerlich nicht relevant, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist.
Definition von Karenzentschädigung
Der Gesetzgeber definiert die Karenzentschädigung als finanzielle Ausgleichszahlung, die der Arbeitnehmer nach dem Ende seines akt[…]