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Anspruch auf Brückenteilzeit – Was bedeutet die Regelung ab 2019?

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Der Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit: Zeitliche Begrenzung auf ein bis fünf Jahre
Das Brückenteilzeitgesetz hat nunmehr, nachdem es im Bundestag die Runde gemacht hat, auch die Hürde des Bundesrates gemeistert. Dies bedeutet für Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit einer Beschäftigungsanzahl von mehr als 45 Beschäftigten arbeiten, dass sie ab dem Januar 2019 auch einen gesetzlichen Anspruch auf eine befristete Teilzeittätigkeit haben. Diese Änderung bringt naturgemäß für die Arbeitgeber einen erheblich höheren Planungsaufwand mit sich. Die Billigung des Bundesrates für das Brückenteilzeitgesetz, welches ein völlig neues Rückkehrrecht von der Teilzeit in die Vollzeit mit sich bringt, revolutioniert ein Stück weit die bisherige Arbeitspraxis in Deutschland, welche ein gesetzlich verankertes Rückkehrrecht von dem unbegrenzten Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit bisher nicht kannte.

Eine befristete Teilzeit: Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern haben ab Anfang 2019 einen Anspruch auf eine befristete Teilzeit. Dadurch haben sie die Möglichkeit ihre Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit zu reduzieren, um danach wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren zu können. Letzteres war für viele bisher nicht möglich. Symbolfoto: Sepy/Bigstock
Die gesetzliche Grundlage
Die neue Regelung zur Brückenteilzeit hat seine gesetzliche Grundlage in dem TzBFG (Teilzeit- sowie Befristungsgesetz). Aus diesem Gesetz heraus wird Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben, ihre bisherige arbeitsvertragliche Arbeitszeit für die Dauer eines bestimmten Zeitraumes reduzieren zu können und anschließend wieder zu ihrer arbeitsvertraglich festgelegten Arbeitszeit zurückzukehren. Auch für diejenigen Arbeitnehmer, die bislang dauerhaft in Teilzeit beschäftigt wurden, wird die Erhöhung der Arbeitszeit mit der Änderung erheblich einfacher.
Das besagt das Gesetz
Der Rechtsanspruch, der mit dem neuen Gesetz ins Leben gerufen wurde, besagt, dass Arbeitnehmer mit einer Beschäftigungszeit von über sechs Monaten in dem Unternehmen die Arbeitszeit für die Dauer von mindestens einem Jahr reduzieren können. Als Höchstdauer der Reduzierung wurden f[…]


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