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Pflegeheim – Mietvertragskündigung – Vermieterschaden

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OLG Brandenburg, Az.: 6 U 51/15, Urteil vom 11.11.2016

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02. April 2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) – 19 O 16/14 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte im Wege der Teilklage auf Schadensersatz wegen vermeintlich unberechtigten Rücktritts bzw. ungerechtfertigter Kündigung eines Mietvertrages in Anspruch.

Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin der P… Pflegeheim für … GmbH & Co. KG.

Die Rechtsvorgängerin der Klägerin (im folgenden: Klägerin) errichtete Altenpflegeheime, vermietete diese und verkaufte sie sodann an Investoren. Die Beklagte betreibt bundesweit Altenpflegeheime. Die Parteien, die bereits in der Vergangenheit vergleichbare Projekte gemeinsam durchgeführt hatten, kamen überein, dass die Beklagte ein von der Klägerin in … unmittelbar am …see zu errichtendes Pflegeheim, bestehend aus drei Gebäuden, als Mieterin betreiben sollte.

Ursprünglich war dieses Objekt von der S… Gesellschaft mbH (kurz: S…) projektiert und in 2006 eine Baugenehmigung erteilt worden. Die Beklagte hatte mit der S… bereits Vertragsverhandlungen geführt, bevor das Projekt von der Klägerin übernommen wurde.

Am 25./28.01.2008 schlossen die Parteien noch vor Baubeginn einen Mietvertrag, wobei die Beklagte zu diesem Zeitpunkt als Cu… GmbH firmierte.

Symbolfoto: Kzenon/Bigstock

Laut Vertrag sollte ein noch zu errichtendes Pflegeheim mit einer maximalen Kapazität von 200 Pflegeplätzen für alle Pflegestufen an die Beklagte vermietet werden, wobei zunächst in zwei der zu errichtenden Gebäude 140 Pflegeplätze für alle Pflegestufen und in einem weiteren Gebäude 60 Plätze für betreutes Wohnen eingerichtet[…]


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