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Schadenersatz wegen des Verkaufs eines defekten Computerbauteils

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AG Eisenach, Az.: 54 C 411/11, Urteil vom 14.03.2013

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 247,44 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. 04. 2011 sowie 46,41 € vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen,

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen,

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu 74%, der Kläger zu 26% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
(entbehrlich gemäß § 313a ZPO).
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage ist zum Teil begründet, im Übrigen unbegründet.

Der Kläger hat einen Anspruch auf Zahlung des Mangelfolgeschadens aus einem Kaufvertrag in Höhe von 247,44 € gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 I Satz 1 BGB und Erstattung von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 46,41 €.

Symbolfoto: Gorlovkv/Bigstock

Aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme ist das Gericht davon überzeugt, dass das Computerbauteil Typ Plower Pentium IV & PFC Modell LC 6550 (Netzteil mit Lüfter), welches der Kläger am 22. 12. 2010 von der Beklagten gekauft hatte, den Computer des Klägers, einen PC der Marke Medion MT6 Serienummer …………. beim Einbau zerstörte.

Der Zeuge … bestätigte in seiner richterlichen Vernehmung vor dem Amtsgericht Bochum am 11. 04. 2012, dass der PC des Klägers vor dem Einbau des bei der Beklagten gekauften Netzteils funktionierte.

Auszuschließen ist auch, dass sich der Kläger das neue Netzteil anschaffte, weil sein PC vorher schon nicht gelaufen wäre. Vielmehr bekundete der Zeuge Volkmar, dass der Kläger sich das neue Netzteil mit Lüfter deshalb anschaffte, weil ihm der alte Lüfter zu laut war.

Nach Aussage des Zeugen … baute der Kläger, das Netzteil direkt na[…]


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