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Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitnehmeranspruch auf jährliche Sonderzahlung

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ArbG Düsseldorf – Az.: 2 Ca 7355/16 – Urteil vom 09.03.2017

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.053,57 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2016 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Streitwert: 3.053,57 EUR.
Tatbestand
Die Parteien streiten um einen arbeitsvertraglichen Anspruch.

Die Beklagte ist eine Service- und Vertriebsgesellschaft für Bürokommunikationssysteme und -Lösungen.

Der Kläger ist bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin seit dem 1.6.2000 beschäftigt.

Der noch zwischen dem Kläger und der Rechtsvorgängerin der Beklagten geschlossene Arbeitsvertrag, auf den im Übrigen Bezug genommen wird (Bl. 20 ff. d.A.), lautet auszugsweise:
„4. Geltende Tarifverträge allgemein
Für das Arbeitsverhältnis gelten

a) die Tarifverträge für den H..

b) die zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen.

(Symbolfoto: Von Freedom Life/Shutterstock.com)
5. Jahresleistung
Die Gewährung einer Jahresleistung/Sonderzahlung erfolgt auf der Basis eines Tarifgehaltes (z.Zt. DM 3.594,00 brutto). Der Anspruch beträgt für 2000 07/12 des Tarifgehalts.

Als Auszahlungszeitpunkt gilt nach dem Tarifvertrag der November des Jahres.

Der tarifliche Anspruch in Höhe von z.Z. DM 525,00 wird auf Basis des jeweils gültigen Tarifvertrages gewährt.

Der Anspruch auf eine freiwillige Sonderzahlung besteht nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten.

( … )“

Ferner enthalten die Absätze 5 und 6 der Ziffer 5 des Arbeitsvertrags eine Rückzahlungsverpflichtung hinsichtlich der „freiwilligen Sonderzahlung“ unter bestimmten Voraussetzungen.

In den letzten Jahren wurde dem Kläger stets eine Jahressonderzahlung in Höhe von insgesamt einer Monatsvergütung gezahlt.

Für das Jahr 2016 zahlte die Beklagte lediglich die tariflich vorgesehene Sonderzahlung in Höhe von 268,43 EUR brutto.

Mit seiner am 27.12.2016 beim Arbeitsgericht eingegangenen und am 4.1.2017 zugestellten Klage begehrt er die Zahlung eines Monatsgehalts abzüglich des bereits gezahlten Betrags.

Der Kläger ist der Auffassung, die vertragliche […]


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