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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kaskoversicherung – Fahrzeugdiebstahl und Verschweigen von Vorschäden am Fahrzeug

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LG Essen

Az.: 18 O 199/17

Urteil vom 19.03.2018

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand
Der Kläger nimmt mit der Beklagten seine Kaskoversicherung wegen eines behaupteten Kraftfahrzeugdiebstahls in Anspruch.

Grundlage der Versicherung waren der Kfz-Versicherungsschein vom 14.11.2014 und die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) vom 01.09.2014.

Der Kläger war seit 2011 Halter und Eigentümer eines Pkw Mercedes Benz SL 320 mit dem amtlichen Kennzeichen … und der Fahrgestellnummer …. Das Fahrzeug ist bei der Beklagten haftpflicht- und vollkaskoversichert. Unter dem 18.10.2013 und dem 26.04.2016 erlitt das Fahrzeug Vorschäden. Aufgrund des Vorschadens vom 26.04.2016 fielen Bruttoreparaturkosten von 6.544,00 Euro an.

Symbolfoto: blanscape/Bigstock

Am 02.01.2017 – gegen 22:00 Uhr – parkte der Kläger das Fahrzeug schräg gegenüber seiner Wohnadresse, in . Am 03.01.2017 – um 12:24 Uhr – nahm………… , eine Diebstahlsanzeige des Klägers betreffend seines Kraftfahrzeugs entgegen. Das Verfahren wurde „gegen Unbekannt“ geführt und mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Essen zum Aktenzeichen „…………….“ schließlich eingestellt. Auch an die Beklagte wandte sich der Kläger mit der Behauptung, sein Kraftfahrzeug sei gestohlen worden. Diese schickte dem Kläger sodann einen Fragebogen betreffend der Meldung einer Fahrzeug-Totalentwendung, welche der Kläger unter dem 15.01.2017 ausfüllte. Der vom Kläger ausgefüllte Meldebogen – auf dessen Inhalt im Übrigen Bezug genommen wird – lautete auf der ersten Seite auszugsweise wie folgt (vgl. Bl. 7–9 d.A.):

Mitteilung nach § 28 Absatz 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir ihre Mithilfe.

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von Belegen

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir […]


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