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Baumbach’sche Formel bei gewillkürtem Parteiwechsel

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LG Frankfurt – Az.: 2-24 T 13/22 – Beschluss vom 27.10.2022

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerinnen gegen die Kostenentscheidung im Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 31.8.2022 des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 30 C 2155/21 (25)) wird die Kostenentscheidung abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klägerinnen tragen die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.

Die übrigen Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu 2. zu tragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu 2. zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


Zusammenfassung
(Symbolfoto: Basotxerri/Shutterstock.com)

In diesem Urteil handelt es sich um einen Rechtsfall, in dem die Kläger eine Entschädigung für einen verspäteten Flug forderten. Ursprünglich verklagten sie einen Beklagten, wandten sich aber später an den anderen Beklagten, der die Forderung anerkannte. Es gab jedoch eine Meinungsverschiedenheit darüber, wer die Kosten des Rechtsstreits tragen sollte, was die Kläger dazu veranlasste, eine Klage einzureichen. Das Gericht entschied, dass die Kläger die Gerichtskosten des Beklagten zu tragen hatten, teilte aber die restlichen Kosten zu gleichen Teilen zwischen den Klägern und dem Beklagten auf. Die Kläger fochten diese Entscheidung an, aber das Gericht befand, dass sie nach dem Gesetz zulässig war. Das Gericht wandte die Baumbach-Formel an, nach der die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt werden, wenn mehrere Beklagte verklagt werden und die Ergebnisse unterschiedlich ausfallen. Diese Formel war jedoch in diesem Fall nicht anwendbar, da die Beklagten nicht gemeinsam verklagt wurden. Folglich musste der verbleibende Beklagte die gesamten Kosten tragen. Es gab keinen Grund, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.

Weiterführende Informationen
Was ist die Baumbach Formel?
Die Baumbachsche Formel ist ein Begriff aus der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) und dient der Kostenentscheidung in Fällen mit mehreren Beklagten oder Streitgenossen. Sie ist nach Adolf Baumbach benannt, einem Kommentator der ZPO. Im Zivilprozess muss das Gericht im Urteil entscheiden, wer die Kosten des Rechtsstreits trägt, ohne dass es hierfür ei[…]


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