Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

GmbH-Geschäftsführerhaftung – zweckwidrige Baugeldverwendung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Baden-Baden, Az.: 2 O 76/13, Urteil vom 04.10.2013

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt die Beklagte als Geschäftsführerin der Komplementär GmbH der in Insolvenz gefallenen … (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin) aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 1, 2 BauFordSiG auf Schadensersatz in Anspruch. Über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin wurde mit Wirkung zum 01.02.2013 das Insolvenzverfahren durch Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – … vom 01.02.2013 eröffnet.

Am 27.10.2010 hatte die … von der … den Auftrag zur Ausführung von in einem sogenannten Vergabepaket B 1 zusammengefassten Bauarbeiten erhalten. Die Arbeiten sind Teil des Gesamtvorhabens „Aus- und Neubaustrecke … im Planfeststellungsabschnitt 9.1 zwischen … und … Das Vergabepaket B 1 umfasst in 15 Losen Leistungen für die Herstellung der Neubaustrecke mit den zugehörigen Einzelmaßnahmen und den jeweiligen Bauwerken sowie die erforderlichen Zusammenhangsarbeiten.

Gesellschafter der … waren bei Gründung die …, die … sowie die Insolvenzschuldnerin. Die … wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2010 als sogenannte Dach-ARGE gegründet und organisiert. Im Unterschied zur herkömmlichen ARGE wird in der Dach-ARGE der vom Bauherr an die Dach-ARGE erteilte Auftrag an die Gesellschafter im Rahmen selbstständiger Nachunternehmerverträge weiter vergeben.

Symbolfoto: fizkes/Bigstock

Den am 27.10.2010 erhaltenen Gesamtauftrag hat die Dach-ARGE … dergestalt aufgeteilt, dass die im Los „Tiefbau“ zusammengefassten Arbeiten mit einer Auftragssumme von netto 7.358.237,37 Euro an die in der … (= Klägerin) verbundenen Gesellschafter … und … und die im Los „Ingenieurbau“ zusammengefassten Arbeiten mit einer Auftragssumme von 3.978.547,70 Euro an die Insolvenzschuldnerin vergeben wurden. Teil der an die Insolvenzschuldnerin vergebenen Arbeiten war die Herstellung einer ca. 340 Meter langen Stützwand am … An dieser Stelle ist die Neubaustrecke im Vergleic[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv