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Rechtsanwälte Kotz GbR

Einbruchdiebstahlversicherung: Vortäuschen eines Einbruchdiebstahls und Vandalismusschäden

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LG Hannover, Az.: 8 O 68/09, Urteil vom 28.01.2010

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: Euro 100.000,00
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger gegen die Beklagte einen – im Wege der „Teilklage“ geltend gemachten – Anspruch auf Abschlagszahlung wegen eines behaupteten Versicherungsfalls hat.

Der gebürtig aus Kroatien stammende, inzwischen eingebürgerte Kläger betreibt seit 1992 in … (am Niederrhein) im Hause … eine Pizzeria.

Symbolfoto: ginasanders/Bigstock

In den Jahren 2001 bis 2003 klagte er gegen seinen Fahrzeugversicherer auf Versicherungsleistungen und behauptete dabei, ihm sei der kaskoversicherte Pkw gestohlen worden. Die Klage blieb in beiden Instanzen erfolglos; das OLG Düsseldorf führte in seinem Urteil vom 9. Dez. 2003 (I-4 U 49/03) aus, es sei mit erheblicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Entwendung vorgetäuscht sei. Der Kläger habe einen Fahrzeugschlüssel mit falschem Transponder abgeliefert, wobei der Tausch des Transponders unter Berücksichtigung der Umstände des Falls mit Billigung des Klägers erfolgt sein müsse. Zudem sei die zeitliche Abfolge auffällig und der Kläger habe vorsätzlich falsche Angaben zur Laufleistung des Fahrzeugs gemacht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die als Anlage B 20 zu den Akten gereichte Kopie der Urteilsabschrift (Bl. 233 ff d.A.) Bezug genommen.

Anfang Dezember 2005 wurde das Mobiliar in der vom Kläger mit angemieteten Wohnung in der zweiten Etage mit Sprühfarbe beschädigt und mit Motoröl übergossen. Die Farbe und der Kanister mit Motoröl stammten aus der Wohnung. Der Hausrat dieser Wohnung war versichert. Der polizeilichen Strafanzeige (Anlage B 4) ist zu entnehmen, dass die Wohnung damals frisch renoviert war und zu jener Zeit leer stand.

Im Februar 2007 wurde das Innere des Einfamilienhauses des Klägers in … vollständig mit in der Garage gelagertem Montageschaum eingeschäumt und alle Bekleidungsstücke mit Farbe übergossen. Ob dabei Schaden entstand, den[…]


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