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Rechtsanwälte Kotz GbR

Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad und MPU-Verweigerung

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VG Bremen, Az.: 5 V 1192/09, Beschluss vom 23.02.2010

Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Streitwert wird zum Zwecke der Kostenberechnung auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis.

Der am 1965 geborene Antragsteller wurde am frühen Morgen des 18. Oktober 2003 einer Verkehrskontrolle unterzogen, weil er als Radfahrer ohne eingeschaltete Beleuchtung in Schlangenlinien die Friedrich-Ebert-Straße in Bremen befahren und dabei mehrere Ampelanlagen bei Rotlicht überquert hatte. Nachdem die Polizeibeamten beim Antragsteller Alkoholgeruch wahrgenommen hatten, ergab eine Überprüfung mit einem Atemalkohol-Vortestgerät eine Atemalkoholkonzentration von 1,00 mg/l. Die sodann angeordnete Blutentnahme ergab laut Blutalkoholbefundbericht vom 23. Oktober 2003 einen Blutalkoholgehalt von 2,26 ‰. Der Antragsteller wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Bremen vom 09. Dezember 2003, rechtskräftig seit dem 30. Dezember 2003, wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen verurteilt.

Symbolfoto: Jozef Klopacka/Bigstock

Mit Schreiben vom 28. März 2007 übermittelte das Kraftfahrt-Bundesamt dem Stadtamt Bremen als Fahrerlaubnisbehörde einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister, weil der Antragsteller aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit aus Februar 2007 1 Punkt erhalten und mit der Trunkenheitsfahrt aus Oktober 2003 nun insgesamt 8 Punkte nach Anlage 13 zu § 40 FeV erreicht hatte. Aus dem Auszug ging auch die Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr aus dem Jahr 2003 hervor. Mit Schreiben vom 04. Juni 2007 forderte die Fahrerlaubnisbehörde den Antragsteller zur Ausräumung von Bedenken an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu folgender Fragestellung auf: Ist zu erwarten, dass die/der Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse(n) 3 (Gruppe 2) in Frage stellen? Die am 20. J[…]


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