Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Obhutspflicht einer Klinik für die persönliche Habe eines Patienten – Notaufnahme

Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de

Krankenhaus muss für verlorene Habseligkeiten haften
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Klinik für den Verlust persönlicher Gegenstände einer 95-jährigen Patientin haftbar ist. Diese Gegenstände gingen nach ihrer Einlieferung in die Notaufnahme und während des Transports auf die Station verloren. Die Klinik verletzte ihre Obhutspflicht, da die Patientin in ihrer Situation nicht in der Lage war, sich um ihre persönlichen Gegenstände zu kümmern. Die Klinik muss der Klägerin daher einen Schadenersatz von insgesamt 5.106,78 EUR zahlen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-26 U 4/23  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Obhutspflicht der Klinik: Verletzung der Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag durch unzureichende Verwahrung der Patienten-Habe.
Verantwortung der Klinik: Organisationsmängel und fehlendes Procedere für die Aufbewahrung der Gegenstände im Klinikbereich.
Schadenersatz: Die Klägerin hat Anspruch auf Schadenersatz für verlorene persönliche Gegenstände, inklusive Brille und Hörgeräte.
Kein Abzug „neu für alt“: Bei medizinisch notwendigen Hilfsmitteln wie Brillen und Hörgeräten ist kein Abzug für Abnutzung vorgesehen.
Umfang des Schadenersatzes: Schadenersatz umfasst auch Kosten für Ersatzbeschaffungen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen wie Austausch eines Wohnungsschlosses.
Hinweis auf Beweislast: Klägerin muss das Mitführen und den Verlust der Gegenstände nachweisen.
Individuelle Betrachtung: Beurteilung der Obhutspflicht und des Schadens erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Patientin.
Zinsansprüche: Die Klägerin hat Anspruch auf Verzinsung des Schadensersatzbetrages.

[toc]
Die Verantwortung von Krankenhäusern für Patienteneigentum
Im Brennpunkt des Medizinrechts steht die Obhutspflicht von Kliniken für die persönlichen Gegenstände ihrer Patienten. Dieses Thema berührt zentrale Fragen der Haftung und des Schutzes von Patientenrechten in medizinischen Einrichtungen. Speziell in Notaufnahmesituationen, wo Patienten oft unvorbereitet und in einem hi[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv