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Geruchsbelästigung in Mehrfamilienhaus – Mietminderung

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AG Charlottenburg, Az.: 213 C 94/10, Urteil vom 12.07.2010

1. Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 454,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 05.04.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagten 330,- € zu zahlen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 2/3 und die Beklagten 1/3 als Gesamtschuldner.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Klägerin ist Eigentümerin der Wohnanlage … Berlin.

Die Beklagten sind laut Mietvertrag vom 14.04. 2008 Mieter der im 2. Obergeschoss links gelegenen Wohnung, für die ein monatlicher Mietzins in Höhe von 1.819,20 € zu zahlen ist.

Die Beklagten zahlten im Monat Januar 2010 und Februar 2010 jeweils lediglich 1.569,36 € Miete, im Monat März 2010 lediglich 1.734,28 € und im April 2010 nur 1.651,82 €.

Symbolfoto: nicotombo/Bigstock

In der im 1. Obergeschoss auf der den Beklagten gegenüberliegenden Seite Wohnung wohnte bis zum Jahreswechsel 2009/2010 der Mieter … Der Mieter trug Windeln und hatte einen Hund, der in das Treppenhaus urinierte. Seit Januar 2010 befand sich der Mieter im Krankenhaus. Aus seiner Wohnung drangen Gerüche in das Treppenhaus Da der Mieter, aufgrund von Alter und Krankheit, nur langsam gehen konnte, stand die Tür häufig länger offen, etwa wenn der Mieter seinen Hund nach draußen brachte. Häufig lüftete der Mieter seine Wohnung durch Öffnen der Tür, weil ihm regelmäßig das Essen anbrannte.

Am 14. November 2009 zeigten die Beklagten gegenüber der Klägerin einen inakzeptablen Geruch des Treppenhauses an und baten um die Beseitigung dieses Zustands. Die Klägerin teilte daraufhin mit, sie habe den Mieter auf die Geruchsbelästigung hingewiesen.

Am 30. Dezember 2009 riefen die Beklagten wegen des Geruchs bei der Klägerin an, woraufhin ihre Mitarbeiterinnen … zu der Wohnanl[…]


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