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Rechtsanwälte Kotz GbR

Passivrauchen von Cannabis – THC-Konzentration im Blut

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AG St. Wendel, Az.: 1 OWi 67 Js 724/10 (234/10),  Urteil vom 23.09.2010

Der Betroffene wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse.
Gründe
Der 27-jährige Betroffene ist von Beruf Bäcker. Er suchte nachts, nachdem er mit seinem dort bereits anwesenden Bruder telefoniert hatte, am 15. 7. 2009 gegen 3.00 Uhr die Veranstaltung „… …“ am Bostalsee auf, die er gegen 5.00 Uhr wieder verließ.

In Neunkirchen/N. wurde er am 5.20 Uhr als Führer seines Kraftfahrzeuges …-… … angehalten und kontrolliert.

Ein Atemalkoholtest mittels Evitec ergab einen Wert von 0,22 o/oo. Ein freiwilliger Drogenvortest auf Speichelbasis mittels Dräger DrugTest 5000 ergab einen positiven Befund auf THC. Die polizeilichen Feststellungen zur Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit (Bl. 6 d.A.) ergaben normale Reaktionen, keine körperlichen Auffälligkeiten, gepflegte äußere Erscheinung, der deutschen Sprache mächtig, die Aussprache deutlich, die Orientierung orientiert, ruhiges beherrschte Stimmung/ Verhalten, sicherer Gang, Alkoholgeruch ja , Bindehäute gerötet, Pupillen rechts 2 mm, links 2 mm, Verhalten während der Amtshandlung gleichbleibend. Sonstige Beobachtung: Lidflattern, bleiche Gesichtsfarbe in Verbindung mit geröteten Bindehäuten, Pupillen dauerhaft eng.

Symbolfoto: cendeced/Bigstock

Im ärztlichen Untersuchungsbericht (Bl. 7 d.A.) wurde festgestellt, dass die Bindehäute gerötet, wässrig glänzend, die Pupillendurchmesser 6 mm, die Pupillenlichtreaktion träge, der Drehnachnystagmus hochfrequent, kleine Auslenkung, der Blickrichtungsnystagmus provozierbar war, Lidflattern, sichere Finger, Fingerprobe, sichere Finger-Nasen-Probe, die Orientierung o.p.B., Denkablauf geordnet, Sprache deutlich, Verhalten und Stimmung jeweils o.p.B., Alkoholbeeinflussungseindruck gering, Drogenbeeinflussungseindruck ebenfalls gering waren.

Die Blutalkoholbestimmung ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,11 o/oo.

Der vorläufige Befund der immunchemischen Voruntersuchung kam bei Cannabis zu dem Ergebnis „fraglich“ (Bl. 11 d.A.).

Die toxikologische Untersuchung (Bl. 12, 13 d.A.) zum Nachweis von Cannabinoiden verlief positiv. Bei der quantitativen Bestimmung ergaben sich Werte von 0,00[…]


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