ArbG Trier, Az.: 3 Ca 69/10, Urteil vom 23.09.2010
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die Kündigung der Beklagten vom 14.01.2010 zum 31.08.2010 noch durch die fristlose Kündigung vom 20.01.2010 noch durch eine ordentliche Kündigung vom 20.01.2010 zum 31.08.2010 beendet worden ist, sondern darüber hinaus fortbesteht.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den Bedingungen des Anstellungsvertrages zwischen den Parteien vom 24.08.2006 über den 31.08.2010 hinaus weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger folgende Beträge zu zahlen:
963,04 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.03.2010 abzgl. 374,00 € netto,
b) 2.714,04 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.03.2010 abzgl. 1.047,20 € netto,
c) 2.714,04 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.04.2010 abzgl. 1.159,40 € netto,
d) 2.714,04 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.05.2010 abzgl. 1.122,00 € netto,
e) 2.714,04 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.06.2010 abzgl. 1.159,40 € netto,
f) 2.714,04 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2010 abzgl. 1.122,00 € netto,
g) 2.714,04 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.08.2010 abzgl. 1.159,40 € netto,
h) 2.714,04 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.09.2010 abzgl. 1.159,40 € netto.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Der Streitwert wird auf 25.228,72 € festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
Der Kläger ist seit dem 01.09.1970 bei der Beklagten beschäftigt, seit dem 01.09.2006 als „Mitarbeiter in der Anzeigenabteilung, Bereich Faktura/Statistik, mit den Schwerpunkten Auftragskontrolle und Korrektur der im System erfassten A[…]