Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kfz-Sachverständiger – Haftung bei Erstellung eines fehlerhaften Gutachtens

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Erfurt, Az.: 10 O 1669/08, Urteil vom 26.11.2010

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.550,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.07.2008 zu bezahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Klägerin trägt 12 % und der Beklagte 88 % der Kosten des Rechtsstreits.

4. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Für den Beklagten ist das Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

5. Der Streitwert wird festgesetzt auf 8.550,00 EUR.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt vom Beklagten Schadensersatz wegen eines fehlerhaft erstatteten Sachverständigengutachtens.

Symbolfoto: FreedomTumZ/Bigstock

In einem beim Landgericht Erfurt geführten Vorprozess, Aktenzeichen 8 O 1695/04, begehrte der … von der hiesigen Klägerin Zahlung von 10.310,00 EUR nebst Zinsen. Grund für den Rechtsstreit war ein Verkehrsunfall, der sich am 23.07.2003 ereignet hatte. Ein Polizeibeamter musste mit einem Behördenfahrzeug, Typ Daimler Chrysler 203 KT, Erstzulassung 22.04.2002, verkehrsbedingt anhalten. Der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs … fuhr durch Unachtsamkeit auf das Behördenfahrzeug auf, so dass ein wirtschaftlicher Totalschaden entstand. Die Haftung der hiesigen Klägerin als der Haftpflichtversicherung des vor … gefahrenen Fahrzeugs war dem Grunde nach im Vorprozess unstreitig. Streit bestand nur über die Frage der Schadenshöhe.

Im Vorprozess hatte die hiesige Klägerin behauptet, das Behördenfahrzeug hätte nach dem Unfall einen Restwert von 11.260,00 EUR gehabt. Demgegenüber hatte der … behauptet, es müsse von einem Restwert in Höhe von 950,00 EUR ausgegangen werden. Zu diesem Preis sei das Fahrzeug veräußert worden. Hintergrund war ein vom … kurz nach dem Unfall beim hiesigen Beklagten in Auftrag gegebenes Gutachten. Das Gutachten des hiesigen Beklagten vom 28.07.2003 (Anlage K 3, Blatt […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv