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Verkehrsunfall: Beweiskraft einer ärztlichen Bescheinigung über unfallbedingte Verletzungen

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AG Berlin-Mitte, Az.: 3 C 3164/09,Urteil vom 01.02.2011

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn diese nicht vorher in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Tatbestand
Der Kläger beansprucht von den Beklagten Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 12.12.2007 in der .-Straße in Höhe der Hausnummer …. Zum damaligen Zeitpunkt war der Kläger Eigentümer und Fahrer des Pkw VW Passat mit dem amtl. Kennzeichen … und die Beklagte zu 1) war Fahrerin des Fahrzeugs des Beklagten zu 2) welches bei der Beklagten zu 3) haftpflichtversichert war mit dem amtl. Kennzeichen ….

Die Haftung dem Grunde nach ist zwischen den Parteien unstreitig.

Symbolfoto: Elnur/bigstock

Der Kläger behauptet, er sei bei dem Unfall verletzt worden und ihm stehe ein Schmerzensgeld von mindestens 2000,00 Euro zu, da er eine Distorsion am rechten Fuß sowie an der Lendenwirbelsäule erlitten habe, sowie muskuläre Verspannungen der Lendenwirbelsäule und eine Rückenbandage habe tragen müssen und arbeitsunfähig gewesen sei.

Daneben habe er Zuzahlungen leisten müssen, was den Klageantrag zu 2 begründe.

Der Kläger beantragt,

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld, mindestens jedoch 2.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.11.2008 zu zahlen.

2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 53,26 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.11.2008 zu zahlen.

3. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltsgebühren für das außergerichtliche Verfahren in Höhe von 272,87 Euro freizustellen.

Die Beklagten beantragen, die Klage abzuweisen.

Sie bestreiten, dass der Kläger bei dem Unfall verletzt wurde, da die Geschwindigkeit viel zu gering […]


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