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Mietminderung bei Heizungsmängeln bei Gewerberaummietvertrag

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LG Saarbrücken, Az: 6 O 103/14

Urteil vom 24.02.2018

1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 45.787,40 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.523,20 € seit 07.02.2014, aus 3.617,60 € seit dem 07.03.2014, aus 1.904,00 € seit 08.05.2014, aus 1.904,00 € seit 08.06.2014, aus 1.904,00 € seit 08.07.2014, aus 1.904,00 € seit 08.08.2014, aus 1.904,00 € seit 08.09.2014, aus 1.904,00 € seit 09.10.2014, aus 1.904,00 € seit 10.11.2014, aus 1.523,20 € seit 06.12.2014, aus 1.142,40 € seit 09.01.2015, aus 1.142,40 € seit 07.02.2015, aus 1.523,20 € seit 09.03.2015, aus 1.904,00 € seit 10.04.2015, aus 1.904,00 € seit 08.05.2014, aus 1.904,00 € seit 08.06.2014, aus 1.904,00 € seit 07.07.2015, aus 1.904,00 € seit 07.08.2015, aus 1.904,00 € seit 07.09.2015, aus 1.713,60 € seit 08.10.2015, aus 1.713,60 € seit 07.11.2015, aus 1.713,60 € seit 07.12.2015, aus 1.332,80 € seit 08.01.2016, aus 1.332,80 € seit 06.02.2016, aus 1.332,80 € seit 07.03.2016 und aus 1.713,60 € seit 07.04.2016 zu zahlen.

2. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 571,44 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.06.2014 sowie eine Schadenspauschale in Höhe von 960,00 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.05.2016 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 10% und die Beklagten als Gesamtschuldner 90 %.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf zudem die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Tatbestand
Foto: AndreyPopov/Bigstock

Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem gewerblichen Mietverhältnis.

Zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) besteht ein Gewerberaummietve[…]


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