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Verkehrsunfall mit einem vorausfahrenden Kfz nach Rotlichtverstoß

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LG Saarbrücken, Az.: 13 S 8/11

Urteil vom 15.04.2011

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 25. November 2010 – 120 C 466/09 (05) – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


Gründe
I.

Der Kläger macht Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am … in … ereignete.

Symbolfoto: Igogosha/bigstock

Beide unfallbeteiligten Fahrzeuge fuhren von der Ausfahrt der BAB … aus Richtung … kommend in den durch Wechsellichtzeichen geregelten Kreisverkehr der …-Brücke ein. Das in Frankreich zugelassene Fahrzeug, für das der beklagte Verein regulierungsbeauftragt ist, befuhr die mittlere der drei Fahrspuren und setzte dazu an, von der mittleren Spur nach links zu wechseln. Dabei kam es mehrere Meter hinter der Lichtzeichenanlage zum Zusammenstoß mit dem von hinten herannahenden, schneller fahrenden Fahrzeug des Klägers.

Erstinstanzlich hat der Kläger behauptet, er habe die linke der drei Spuren befahren. Das Beklagtenfahrzeug sei plötzlich nach links gezogen, um unmittelbar nach links entgegen der Fahrtrichtung in den Kreisverkehr einzufahren.

Mit seiner Klage hat der Kläger Reparaturkosten (2.256,77 €), Sachverständigenkosten (347,00 €) und eine Unkostenpauschale (25,00 €), insgesamt 2.628,77 € abzüglich des vorgerichtlich hierauf gezahlten Hälftebetrages von 1.314,39 € nebst vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und Zinsen geltend gemacht.

Der beklagte Verein hat beantragt, die Klage abzuweisen.

Er hat behauptet, das Beklagtenfahrzeug sei sehr langsam gefahren. Der Kläger sei mit hoher Geschwindigkeit über die rote Ampel in den Kreisverkehr eingefahren und habe sich mittig der beiden linken Fahrspuren genähert, als die Fahrerin des Beklagtenfahrzeugs von der mittleren auf die linke Spur habe wechseln wollen.

Das Erstgericht, auf dessen Feststellungen Bezug genommen wird, hat den Kläger persönlich angehört, die Ermittlungsakte des Landesverwaltungsamtes beigezogen und Beweis […]


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