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Verkehrsunfall: Verurteilung wegen Betruges und Urkundenfälschung bei Falschangaben gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherung über Unfallschäden

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AG Bremen, Az.: 84a Ds 260 Js 24643/01

Urteil vom 31.01.2003

Der Angeklagte wird wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 35,– Euro verurteilt.

Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Teilbeträgen von 150,– Euro zu zahlen. Die Vergünstigung, die Geldstrafe in diesen Teilbeträgen zahlen zu dürfen, entfällt, wenn der Angeklagte einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, 267 Abs. 1 S. 1 3. Alt., 52§ 42 StGB
Gründe
I.

Symbolfoto: cbies/Bigstock

Der heute 25-jährige Angeklagte kam, als er ein Jahr alt war, mit seinen Eltern und seinen acht Geschwistern nach Deutschland. Er besuchte den Kindergarten und wurde in Rheinland-Pfalz eingeschult. 1989 zog die Familie nach Bremen. 1994 beendete der Angeklagte seine schulische Ausbildung mit einem Realschulabschluss. Danach erlernte er den Beruf eines Industriemechanikers bei der Deutschen Bahn AG. Die Lehre schloss er 1998 erfolgreich ab und lieߟ sich im Anschluss daran zum CNC-Programmierer umschulen. Für weitere 2 1/2 Jahre war der Angeklagte als Bauleiter tätig. Als das ihn beschäftigende Unternehmen insolvent wurde, wechselte er zur N. in Bremen. Heute arbeitet er wieder in seinem erlernten Beruf als Industriemechaniker und verdient ca. 1.450,00 Euro netto monatlich. Für die Miete seiner Wohnung muss er im Monat 300,00 Euro aufbringen. Der ledige Angeklagte hat einen Sohn im Alter von einem Jahr, für den er keinen Unterhalt zahlt. Hin und wieder gibt er jedoch der Kindesmutter Geld. Er wohnt bei seinen Eltern und überläߟt ihnen monatlich 300,00 Euro.

Strafrechtlich ist er bereits in Erscheinung getreten. Am 26.01.1999 wurde der Angeklagte vom Amtsgericht Bremen, Az.: 94 Cs….. wegen gefährlichen Eingriffs in den Straߟenverkehr in Tateinheit mit Nötigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je DM 15,00 verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung bis zum 15.06.1999 verhß[…]


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