Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Auslandsunfall – Prüffrist der ausländischen KFZ-Haftpflichtversicherung – Vorzeitige Klageerhebung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 W 18/17

Beschluss vom 25.09.2017

1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 20. Juli 2017 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

3. Der Streitwert für die erste Instanz wird in Abänderung des Streitwertbeschlusses vom 31. Juli 2017 wie folgt festgesetzt:

– zunächst sowie für die Gerichtsgebühren auf 30.124,90 Euro,

im Übrigen:

– ab dem 21. Oktober 2016 auf 4.572,10 Euro,

– ab dem 26. Januar 2016 auf 2.426,- Euro,

– ab dem 29. Mai 2017 auf bis zu 500,- Euro.

4. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 4.000,- Euro festgesetzt.


Gründe
I.

Symbolfoto: FreedomTumZ/Bigstock

Die Klägerin hat die Beklagte auf Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalles in Anspruch genommen, der sich am 3. Juli 2016 auf der französischen Autobahn A4 in Höhe Longeville-lès-Saint-Avold ereignet hat und bei dem das Wohnmobil der Klägerin mit dem amtlichen Kennzeichen …-… 1 beschädigt wurde. Der zuständige Regulierungsbeauftragte der Beklagten, die … pp. Versicherung AG, wurde mit anwaltlichem Schreiben vom 7. Juli 2016 (Bl. 24 GA) unter Mitteilung des Sachverhalts mit Fristsetzung auf den 20. Juli 2016 zur Anerkennung ihrer Eintrittspflicht dem Grunde nach aufgefordert. Mit Schreiben vom 11. August 2016 (Bl. 27 GA) übersandte die Klägerin der Regulierungsbeauftragten der Beklagten ein Schadensgutachten der … pp. GmbH, H., und bat um Zahlung des von ihr auf 30.124,90 Euro bezifferten Schadensbetrages zzgl. Anwaltskosten bis zum 25. August 2016. Mit Schreiben vom 29. August 2016 wurde eine weitere, letzte Nachfrist zur Regulierung auf den 9. September 2016 gesetzt.

Die Klägerin hat am 16. September 2016 ihre Klageschrift vom 12. September 2016 über eine Hauptforderung von 30.124,90 Euro nebst Zinsen und außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.474,89 Euro nebst Zinsen beim Landgericht Saarbrücken eingereicht. Mit Schriftsatz vom 28. September 2016 (Bl. 30 GA) hat sie mitgeteilt, dass die Regulierungsbeauftragte der Beklagten einen Betrag von 12.000,- Eu[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv