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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietvertrag: Umlegung von Aufzugskosten auf einen Erdgeschossmieter

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LG Berlin, Az.: 62 S 178/06

Urteil vom 30.10.2006

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.06.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Tiergarten – 6 C 45/06 – wie folgt geändert und neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
I.

Foto: creo2design/Bigstock

Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird zunächst auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen, § 540 Abs. 1 ZPO.

Ergänzend wird folgendes ausgeführt:

Die auf dem Hause befindliche Dachterrasse ist mit Grillplätzen ausgestattet und teilweise begrünt. Der Kläger hält einen Mieterkeller, welcher mit dem Fahrstuhl erreichbar ist, inne.

Gegen das ihr am 16.06.2006 zugestellte Urteil des Amtsgerichts hat die Beklagte am 30.06.2006 Berufung eingelegt, welche sie am 16.08.2006 begründet hat.

Die Beklagte begehrt die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und vollständige Klageabweisung.

Der Kläger begehrt die Zurückweisung der Berufung. Er ist der Auffassung, die Nutzung des Fahrstuhls durch ihn sei nicht sinnvoll möglich; dies gelte auch für das Erreichen der Dachterrasse.
Entscheidungsgründe
II.

Die statthafte Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden (§§ 511, 513, 517, 519, 520 ZPO).

Sie hat auch in der Sache Erfolg.

Der Kläger hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der von ihm gezahlten Aufzugskosten aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 BGB). Denn die Zahlung ist nicht rechtsgrundlos erfolgt.

Der Kläger schuldete die Aufzugskostenvorschüsse aufgrund vertraglicher Vereinbarung, § 556 Abs. 1 S. 1 BGB. Aus dem Mietvertrag ergibt sich, dass in dem streitgegenständlichen Gebäudekomplex ein Aufzug vorhanden ist (§ 1 Ziffer 4 des Mietvertrages). Gemäß § 2 Ziffer 1. b) wurde die Zahlung einer Aufzugskostenvorauszahlung vereinbart. Kosten des Aufzugbetriebs sind umlagefähige Betriebskosten (früher § 27 Abs. 1 II. Berechnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990, BGBl. I S. 2178, in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 7; seit 1. Januar 2004 § 2 Nr. 7 der B[…]


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