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Belästigt ein Arbeitnehmer Kollegen sexuell mit Worten, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne den Ausspruch einer vorherigen Abmahnung (oder Arbeitsplatzversetzung) fristgerecht kündigen (vgl. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.03.2009, Az.: 3 Sa 410/08). Eine fristlose Kündigung ist nach Ansicht des LAG Schleswig-Holstein jedoch nicht gerechtfertigt.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/sexuelle-belaestigung-mit-worten-fristlose-kuendigung_190/