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Zwangsverwalterhaftung: Sperrung der Versorgungsanschlüsse bei Leerstand der Immobilie

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LG Saarbrücken, Az.: 12 O 241/12

Urteil vom 27.11.2013

1. Der Beklagte zu 1 wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 4.289,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz

aus 1392,33 € seit dem 02.01.2010

aus 1436,62 € seit dem 02.01.2011 und

aus 1460,21 € seit dem 01.12.2011

sowie 12 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

3. Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 55 %, der Beklagte zu 1 zu 45 %.

Von den außergerichtlichen Kosten tragen die Klägerin diejenigen des Beklagten zu 1 zu 30 % diejenigen des Beklagten zu 2 vollständig, der Beklagte zu 1 diejenigen der Klägerin zu 45 %.

Im Übrigen tragen die Parteien ihrer außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung eines jeden Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Symbolfoto: Zentangle/Bigstock

Die Klägerin macht mit der vorliegenden Klage Vergütungen für die Versorgung des Hausanwesens … Straße … mit Strom, Gas und Wasser für den Zeitraum vom 01.12.2007 bis zum 12.10.2011 geltend. Die Versorgung erfolgte auf der Grundlage eines mit dem Beklagten zu 1 am 05.12.2007 abgeschlossenen Vertrages.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Völklingen vom 25.06.2008 wurde der Beklagte zu 2 zum Zwangsverwalter für das vorgenannte Hausanwesen bestimmt. Die Zwangsverwaltung wurde mit Beschluss vom 07.06.2010 aufgehoben.

Die Klägerin bezieht sich hinsichtlich ihrer Forderungen auf die nachfolgenden Rechnungen:

» Rechnung 9000216201 zahlbar zum 31.01.2009 betreffend den Zeitraum vom 01.12.2007 bis 31.10.2008 in Höhe von 1932,08 €

» Rechnung 9000261283 zahlbar zum 02.01.2010 betreffend den Zeitraum vom 01.11.2008 bis 31.10.2009 in Höhe von 1392,33 €

» Rechnung 9000291327 zahlbar zum 01.01.2011 betreffend den Zeitraum vom[…]


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