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Nutzungsausfallentschädigung – entgangene Gebrauchsmöglichkeit bei gewerblich genutzten Pkw

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Urteil: Nutzungsausfall und Versicherungsschutz bei Firmenwagen-Unfall
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Beklagten gesamtschuldnerisch zur Zahlung von Schadensersatz an die Klägerin, einschließlich einer Nebenforderung für anwaltliche Tätigkeit, nachdem ein Verkehrsunfall die Nutzung ihres gewerblich genutzten Pkw beeinträchtigte. Das Gericht wies sowohl die Klage in anderen Teilen als auch die Widerklage ab, mit detaillierter Bewertung der Beweislage und der Verantwortlichkeiten der Unfallbeteiligten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 217/11 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Beklagten müssen der Klägerin 1.503,89 Euro sowie weitere Kosten für anwaltliche Tätigkeiten und Zinsen zahlen.
Die Klägerin, als Leasingnehmerin des beschädigten Fahrzeugs, wurde ermächtigt, Wertminderung und Schadensansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.
Der Unfall führte zur Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung, was zukünftig erhöhte Prämien für die Klägerin bedeutet.
Ein Teil der Schadensersatzforderungen, einschließlich einer Wertminderung des Fahrzeugs, wurde anerkannt, andere Teile der Klage wurden abgewiesen.
Die Beweisaufnahme durch das Gericht konnte nicht klären, ob der Widerbeklagte oder der Beklagte zu 1 den entscheidenden Spurwechsel durchführte.
Das Gericht folgte der Schilderung des Unfallhergangs der Klägerin und vermutete das Verschulden beim Beklagten zu 1, basierend auf dem Straßenverkehrsgesetz.


Entschädigung für entgangene Nutzungsmöglichkeiten
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann eine Beschädigung durch einen Unfall nicht nur Reparaturkosten, sondern auch erhebliche Nutzungsausfallschäden zur Folge haben. Gerade für Unternehmen, deren Mitarbeiter auf die Nutzung von Firmenfahrzeugen angewiesen sind, bedeutet eine vorübergehende Außerbetriebnahme eine Einschränkung der betrieblichen Abläufe.

Aus diesem Grund sieht das Gesetz vor, dass Geschädigte Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung haben können. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbetreibende, deren Fahrzeuge einer regelmäßigen wirtschaftlichen Nutzung unterliegen. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren Kriterien entwickelt, wann solche Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können.

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