Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Haftung des Vorstands eines Vereins für nicht abgeführte Sozialabgaben

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG Oldenburg (Holstein), Az.: 23 C 981/11

Urteil vom 08.05.2014

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden wenn nicht der Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 629,25 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Symbolfoto: zolnierek/Bigstock

Die Klägerin ist Trägerin der Minijob-Zentrale als Einzugsstelle nach § 28 a SGB IV für Arbeitnehmeranteile an Sozialversicherungsbeiträgen aus geringfügiger Beschäftigung. Der Beklagte war jedenfalls im Zeitraum 24.07. bis 15.08.2005 und im Juli 2006 allein außenvertretungsberechtigter Vorstand des – zwischenzeitlich aufgelösten – Vereins „Traditionsseglergemeinschaft P H“. Zweck des Vereins war nach dessen Satzung die Erhaltung, Unterhaltung und der Betrieb des Stagsegelschoners „P H“.

Im Zeitraum 24.07. bis 15.08.2005 (d.h. für 23 Tage) beschäftigte der obige Verein den Kapitän K. Dieser verfügte zu diesem Zeitpunkt über keinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches. Vom 01.07. bis 30.07.2006 (d.h. für 30 Tage) beschäftigte der obige Verein den Kapitän V. Auch dieser verfügte zu diesem Zeitpunkt über keinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches. Bescheinigungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften gemäß Art. 11 a, 12 a VO EWG Nr. 574/72, sog. E-101-Bescheinigungen, wurden von dem Verein für die beiden Vorgenannten nicht beigebracht.

Seit dem 23.02.2007 führte die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Betriebsprüfung bei dem oben genannten Verein durch. Das Verfahren wurde im Jahr 2008 abgeschlossen. Der Prüfbescheid datiert vom 20.11.2008. Die Prüfstelle und in Folge auch die Klägerin gelangten im Rahmen der Prüfung zu der Überzeugung, dass bei dem oben genannten Verein Arbeitnehmer beschäftigt gewesen seien ohne dass entsprechende Meldungen und Beitragsnachweise bei ihr eingereicht worden seien.

Am 08.06.2009 stellte der Verei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv