Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bewertungen für lokale Unternehmen bei Google – Löschungsanspruch

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Anspruch auf Löschung bei negativem Bewertungen gegenüber Google
LG Hamburg, Az.: 324 O 63/17, Urteil vom 12.01.2018

I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes (im Einzelfall bis zu 250.000,00 EUR) und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungshaft zu vollziehen an den Vorständen der Beklagten) zu unterlassen, auf der Website www.g..de im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland folgende 1-Stern-Bewertung bezüglich des Unternehmens des Klägers wie folgt zu verbreiten

Symbolfoto: bigtunaonline/Bigstock

wie geschehen unter der URL https://www.g….com/…

II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar zu Ziffer I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 EUR und hinsichtlich Ziffer II. in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages;

und beschließt:Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Zulässigkeit einer Nutzer-Bewertung des Gastronomiebetriebes des Klägers auf der Website der Beklagten. Der Kläger begehrt von der Beklagten Unterlassung.

Der Kläger betreibt gemeinsam mit seiner Ehefrau das „Gasthaus H. M.“ in B..

Die Beklagte betreibt unter anderem unter den URLs www.g….de und www.g….com eine Suchmaschine und bietet darüber hinaus weitere Dienste an, darunter die Möglichkeit für Nutzer des Dienstes „G. Plus“, Bewertungen über Unternehmen zu verfassen, die auf der Website der Beklagten veröffentlicht werden. Die Bewertungen können neben einer Sternebewertung (1 bis maximal 5 Sterne) auch eine Freitextbewertung enthalten. Die Beklagte nimmt keine Vorab- oder sonstige redaktionelle Kontrolle der durch die Nutzer über die Bewertungsfunktion eingestellten Informationen vor.

Der Kläger wendet sich vorliegend gegen eine solche Nutzer-Bewertung des von ihm betriebenen Gasthauses. Zu dem Gasthaus sind aktuell 34 Bewertungen einzusehen, die zu einer Durchschnittsbewertung von 4,0 Sternen führen. Die streitgegenständliche, aus dem Screenshot in Anlage K1 ersichtliche Bew[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv