Klägerin erhält Schmerzensgeld nach HWS-Distorsion
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass die Beklagten für einen Verkehrsunfall im Kurvenbereich verantwortlich sind und an die Klägerin Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen müssen. Die Entscheidung basiert auf der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen und Beweisen, die den Unfallhergang bestätigen. Das Gericht lehnte eine Erhöhung des Schmerzensgeldes ab, da die Klägerin nur kurzzeitig arbeitsunfähig war und keine gravierende Beeinträchtigung im täglichen Leben vorlag.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Verantwortung der Beklagten: Die Beklagten sind für den Unfall verantwortlich, da sie im Kurvenbereich die Fahrbahnmitte überschritten haben.
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Die Klägerin hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen: Die Aussagen der Klägerin und des unbeteiligten Zeugen wurden als glaubhaft eingestuft.
Ablehnung höheren Schmerzensgeldes: Trotz HWS-Distorsion wurde ein höheres Schmerzensgeld aufgrund der kurzen Arbeitsunfähigkeit und mangelnder Beeinträchtigung abgelehnt.
Reparaturkosten: Die Reparaturkosten des Fahrzeugs der Klägerin sind anerkannt und zu erstatten.
Nutzungsausfallentschädigung: Die Klägerin erhält eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der ihr Fahrzeug repariert wurde.
Kein Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden: Forderungen nach Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden wurden mangels schlüssiger Darlegung abgelehnt.
Keine Revision zugelassen: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, eine Revision wurde nicht zugelassen.
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