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Rechtsanwälte Kotz GbR

Reiserücktrittsversicherung: Leistungspflicht bei bevorstehendem Tod eines nahen Angehörigen

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AG Hamburg, Az.: 17a C 261/16

Urteil vom 26.10.2016

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 1.520,00 € für das Verfahren bis zum Eingang der teilweisen Klagrücknahme (15.09.2016) festgesetzt und auf € 1.008,00 für das Verfahren danach.
Tatbestand
Symbolfoto: ginasanders/Bigstock

Die von einem Reisevertrag zurückgetretenen Kläger begehren von der Beklagten als Reiserücktrittsversicherer die anteilige (80%) Erstattung der ihnen infolge des Rücktritts in Rechnung gestellten Stornokosten.

Die Kläger buchten am 11.01.2016 beim Reiseveranstalter … eine vierzehntägige Pauschalreise inklusive Flug und Unterkunft vom 07.03.2016 – 21.03.2016 nach La Palma zu einem Gesamtpreis von € 1.520,00. Zusätzlich wurde für den Reisezeitraum ein Mietwagen für insgesamt € 335,00 gebucht. Alle Reisekosten wurden seitens der Kläger vollständig bezahlt.

Am 14.01.2016 schlossen die Kläger für die am 11.01.2016 gebuchte Reise eine Reiserücktritts-und Reiseabbruch-Versicherung bei der Beklagten ab. Der Versicherung lagen die Versicherungsbedingungen „VB-ERV 2014″ zugrunde. Als maximal versicherter Reisepreis wurden € 1.000,00 pro reisender Person festgelegt sowie eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % vereinbart.

Unter Buchst. A Ziffer 3.1 der „VB-ERV 2014″ zur „Stornokosten-Versicherung“ heißt es: „Wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen, erstatten wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten …“. Unter Buchst. A Ziffer 3.2 der „VB-ERV 2014″ ist sodann als Voraussetzung für den Erhalt der Leistung folgendes geregelt: „ A) Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson, B) Bei Abschluss der Versicherung war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen, C) Sie haben die Reise storniert, weil dieses[…]


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